Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Technische Fachhochschule Wildau (Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Welt der Rechnungslegung befindet sich in einem Wandel. Internationale Regelungen lösen zunehmend das der Praxis über Jahre vertraut gewordene deutsche HGB ab. Nach der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 müssen ab 2005 alle kapitalmarktorientierten europäischen Unternehmen ihre Konzernabschlüsse nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen. Für Unternehmen, die aufgrund ihrer Notierung an einer US-Börse bereits einen US-GAAP-Abschluss erstellen, gilt eine Übergangsregelung bis 2007. Die EU-Verordnung schlägt die Anwendung der IFRS auch für die Konzernabschlüsse nicht börsennotierter Unternehmen vor. Eine Verpflichtung hierzu ergibt sich aus der Verordnung derzeit noch nicht, jedoch ist damit zu rechnen, dass dieUmsetzung durch die Bundesregierung in einigen Jahren erfolgen wird. Damit wäre die internationale Rechnungslegung nach IFRS auch im deutschen Mittelstand angekommen.
Die dargestellten Anforderungen gelten bislang ausschließlich nur für den Konzernabschluss. Die Einzelabschlüsse der nach IFRS bilanzierenden Unternehmen werden derzeit noch nach HGB als der führenden Buchhaltungsgrundlage erstellt. Mit Hilfe einer Überleitungsrechnung werden die Einzelabschlüsse HGB auf Einzelabschlüsse nach IFRS geleitet. Diese Abschlüsse werden dann konsolidiert, um zu einem IFRS-Konzernabschluss zu gelangen. Da diese Überleitung der Rechnungslegung eine erhebliche Belastung für die Unternehmen darstellt, kam in den letzten Jahren der Wunsch auf, auch Einzelabschlüsse nach IFRS erstellen zu dürfen. Dementgegen steht jedoch die Tatsache, dass der HGB-Einzelabschluss neben der Informationsfunktion noch weitere Aufgaben, wie z. B. Ausschüttungsbemessung gegenüber den Gesellschaftern, Besteuerungsgrundlage oder insolvenzrechtliche Sachverhalte zum Gegenstand hat. Somit bleibt zunächst der Aufwand der doppelten Bilanzierung bestehen, neben einem IFRS-Abschluss parallel eine Bilanz nach dem Handelsgesetzbuch zu erstellen.
Trotz dieses dargestellten Problems bieten die IFRS jedoch auch neue Chancen. Durch die Abwendung vom deutschen Vorsichtsprinzip und die Hinwendung zu einer mehr betriebswirtschaftlicheren und damit realistischeren Darstellung der Lage des Unternehmens kann nun Banken und anderen Kapitalgebern ein zutreffenderes Bild vermittelt werden. In der Regel ist das nach IFRS ausgewiesene Eigenkapital höher als nach dem HGB. Dies erhöht die Kreditchancen, Bonität und Stabilität des Unternehmens.
Auch vor dem Hintergrund der Rating-Erfordernisse durch Basel II kann ein Abschluss nach IFRS dazu beitragen den immer höheren Berichtsanforderungen der finanzierenden Banken zu genügen, denn der Umfang der offen zu legenden Informationen beim IFRS-Abschluss nimmt erheblich zu. Durch den Wegfall zahlreicher Wahlrechte des HGB werden die Informationen gleichzeitig verlässlicher und vergleichbarer. Die Legung stiller Reserven ist nach IFRS ebenfalls nicht gestattet. Des Weiteren wird die Umstellung auf IFRS als ein Signal verstanden, mit dem ein Unternehmen seine Innovationskraft auch im Finanz- und Rechnungswesen sowie seine Ausrichtung an modernen Konzepten der Berichterstattung verdeutlichen kann.
Gang der Untersuchung:
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS in einem Unternehmen der Software- und Beratungsbranche. Dabei handelt es sich um einen internationalen mittelständischen Konzern mit derzeit 130 Mitarbeitern, der weltweit in den Geschäftsfeldern Beratung, Produktservices und Entwicklung tätig ist. Der Hauptsitz des Unternehmens mit der Rechtsform einer Aktiengesellschaft befindet sich in Wien, sechs weitere Tochterunterneh...
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Die Welt der Rechnungslegung befindet sich in einem Wandel. Internationale Regelungen lösen zunehmend das der Praxis über Jahre vertraut gewordene deutsche HGB ab. Nach der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 müssen ab 2005 alle kapitalmarktorientierten europäischen Unternehmen ihre Konzernabschlüsse nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen. Für Unternehmen, die aufgrund ihrer Notierung an einer US-Börse bereits einen US-GAAP-Abschluss erstellen, gilt eine Übergangsregelung bis 2007. Die EU-Verordnung schlägt die Anwendung der IFRS auch für die Konzernabschlüsse nicht börsennotierter Unternehmen vor. Eine Verpflichtung hierzu ergibt sich aus der Verordnung derzeit noch nicht, jedoch ist damit zu rechnen, dass dieUmsetzung durch die Bundesregierung in einigen Jahren erfolgen wird. Damit wäre die internationale Rechnungslegung nach IFRS auch im deutschen Mittelstand angekommen.
Die dargestellten Anforderungen gelten bislang ausschließlich nur für den Konzernabschluss. Die Einzelabschlüsse der nach IFRS bilanzierenden Unternehmen werden derzeit noch nach HGB als der führenden Buchhaltungsgrundlage erstellt. Mit Hilfe einer Überleitungsrechnung werden die Einzelabschlüsse HGB auf Einzelabschlüsse nach IFRS geleitet. Diese Abschlüsse werden dann konsolidiert, um zu einem IFRS-Konzernabschluss zu gelangen. Da diese Überleitung der Rechnungslegung eine erhebliche Belastung für die Unternehmen darstellt, kam in den letzten Jahren der Wunsch auf, auch Einzelabschlüsse nach IFRS erstellen zu dürfen. Dementgegen steht jedoch die Tatsache, dass der HGB-Einzelabschluss neben der Informationsfunktion noch weitere Aufgaben, wie z. B. Ausschüttungsbemessung gegenüber den Gesellschaftern, Besteuerungsgrundlage oder insolvenzrechtliche Sachverhalte zum Gegenstand hat. Somit bleibt zunächst der Aufwand der doppelten Bilanzierung bestehen, neben einem IFRS-Abschluss parallel eine Bilanz nach dem Handelsgesetzbuch zu erstellen.
Trotz dieses dargestellten Problems bieten die IFRS jedoch auch neue Chancen. Durch die Abwendung vom deutschen Vorsichtsprinzip und die Hinwendung zu einer mehr betriebswirtschaftlicheren und damit realistischeren Darstellung der Lage des Unternehmens kann nun Banken und anderen Kapitalgebern ein zutreffenderes Bild vermittelt werden. In der Regel ist das nach IFRS ausgewiesene Eigenkapital höher als nach dem HGB. Dies erhöht die Kreditchancen, Bonität und Stabilität des Unternehmens.
Auch vor dem Hintergrund der Rating-Erfordernisse durch Basel II kann ein Abschluss nach IFRS dazu beitragen den immer höheren Berichtsanforderungen der finanzierenden Banken zu genügen, denn der Umfang der offen zu legenden Informationen beim IFRS-Abschluss nimmt erheblich zu. Durch den Wegfall zahlreicher Wahlrechte des HGB werden die Informationen gleichzeitig verlässlicher und vergleichbarer. Die Legung stiller Reserven ist nach IFRS ebenfalls nicht gestattet. Des Weiteren wird die Umstellung auf IFRS als ein Signal verstanden, mit dem ein Unternehmen seine Innovationskraft auch im Finanz- und Rechnungswesen sowie seine Ausrichtung an modernen Konzepten der Berichterstattung verdeutlichen kann.
Gang der Untersuchung:
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS in einem Unternehmen der Software- und Beratungsbranche. Dabei handelt es sich um einen internationalen mittelständischen Konzern mit derzeit 130 Mitarbeitern, der weltweit in den Geschäftsfeldern Beratung, Produktservices und Entwicklung tätig ist. Der Hauptsitz des Unternehmens mit der Rechtsform einer Aktiengesellschaft befindet sich in Wien, sechs weitere Tochterunterneh...
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