Ein vorsichtiges Handeln ist heute sowohl bei der Ausübung des Berufs als auch zur Vermeidung künftiger Klagen und Ansprüche unerlässlich. Die vorliegende Arbeit soll sich mit dieser neuen Realität befassen, die sich in der Rechtswelt, insbesondere im Bereich der Anästhesiologie, ausbreitet und verschärft. Die Debatte dreht sich um die Abschaffung bzw. das Auftreten einer gesamtschuldnerischen Haftung des Arztes/Chirurgen, des Leiters des medizinischen Teams, für Schäden, die dem Patienten infolge eines ausschließlich vom Anästhesisten begangenen medizinischen Fehlers entstehen. Gibt es in diesem Fall eine Solidarität zwischen ihnen oder nicht?
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