Das Scheme of Arrangement gemäß secs. 425-427A Companies Act 1985 stellt ein überaus flexibles und in der Praxis beliebtes Instrument zur Umstrukturierung sowohl der Gesellschafter- als auch der Gläubigerrechte im englischen Gesellschaftsrecht dar. Es gestattet die Neuordnung der Eigen- wie der Fremdkapitalseite einer Gesellschaft unter Aufsicht des Gerichts, insbesondere aber auch Restrukturierungen und Neuorganisationen wie Übernahmen, Squeeze-outs, Verschmelzungen und Spaltungen. Der 2001 vorgelegte Bericht der Regierungskommission Corporate Governance sah mangels umfassender Behandlung im deutschen Schrifttum von einer Empfehlung zur Übernahme in das deutsche Recht ab und regte eine ausführliche Analyse sowie eine Gegenüberstellung mit den einschlägigen deutschen Institutionen an. Der Autor legt diese bisher fehlende Arbeit für Umstrukturierungen der Gesellschafterrechte vor und entwickelt Vorschläge für die Fortentwicklung des deutschen Rechts.