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Der neue Umwandlungssteuergesetz Kommentar ist kompakt, umfangreich und beleuchtet die komplexe Materie tiefgründig. Die Kommentierungen sind mit Beratungshinweisen und zahlreichen kritischen Anmerkungen insbesondere zum Umwandlungssteuererlass versehen, die wertvoll für die Gestaltungsberatung sind, Argumentationshilfen für die Abwehrberatung bieten und durch ihre typografische Hervorhebung schnell ins Auge springen.Daneben sind verschiedene Arbeitshilfen enthalten, z.B. Checklisten sowie Ermittlungs- und Berechnungsschema (z.B. zum Einbringungsgewinn I und II nach § 22 Abs. 1 Satz 3 und Abs.…mehr

Produktbeschreibung
Der neue Umwandlungssteuergesetz Kommentar ist kompakt, umfangreich und beleuchtet die komplexe Materie tiefgründig. Die Kommentierungen sind mit Beratungshinweisen und zahlreichen kritischen Anmerkungen insbesondere zum Umwandlungssteuererlass versehen, die wertvoll für die Gestaltungsberatung sind, Argumentationshilfen für die Abwehrberatung bieten und durch ihre typografische Hervorhebung schnell ins Auge springen.Daneben sind verschiedene Arbeitshilfen enthalten, z.B. Checklisten sowie Ermittlungs- und Berechnungsschema (z.B. zum Einbringungsgewinn I und II nach § 22 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 UmwStG) und Formulierungsvorschläge (z.B. zur Steuerklausel Einbringungsvertrag), die dem Praktiker Hilfestellung bieten. Der vorliegende Kommentar zeigt nicht nur gezielt Problembereiche auf, sondern bietet direkte Lösungsmöglichkeiten an.In den Kommentierungen wurden bereits alle aktuellen Rechtsänderungen umfassend erläutert, insbesondere auch die Möglichkeit für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften, sich wie Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen. Diese steuerrechtliche Umwandlungsmöglichkeit außerhalb des Umwandlungsgesetzes wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2022 durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts eingeführt. Die damit einhergehenden Auswirkungen auf das Umwandlungssteuerrecht werden entsprechend erläutert.
Autorenporträt
Autor Vorsitzender Richter am BFH a.D. Siegfried Widmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Peter Bauschatz