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Teilbetriebsumstrukturierungen können zwar grundsätzlich steuerneutral erfolgen, der Steuerpflichtige befindet sich dabei aber in einer Zwickmühle. Theoretisch gibt es nämlich insbesondere aufgrund von unionsrechtlichen Einflüssen verschiedene Rechtsansichten zur Auslegung der Teilbetriebsvoraussetzung im Umwandlungssteuergesetz, wobei zentrale Aspekte bis heute nicht höchstrichterlich geklärt sind. Praktisch muss er von dem im Umwandlungssteuererlass niedergelegten Teilbetriebsverständnis der Finanzverwaltung ausgehen und wird zur Vermeidung der späteren unbeabsichtigten Aufdeckung stiller…mehr

Produktbeschreibung
Teilbetriebsumstrukturierungen können zwar grundsätzlich steuerneutral erfolgen, der Steuerpflichtige befindet sich dabei aber in einer Zwickmühle. Theoretisch gibt es nämlich insbesondere aufgrund von unionsrechtlichen Einflüssen verschiedene Rechtsansichten zur Auslegung der Teilbetriebsvoraussetzung im Umwandlungssteuergesetz, wobei zentrale Aspekte bis heute nicht höchstrichterlich geklärt sind. Praktisch muss er von dem im Umwandlungssteuererlass niedergelegten Teilbetriebsverständnis der Finanzverwaltung ausgehen und wird zur Vermeidung der späteren unbeabsichtigten Aufdeckung stiller Reserven regelmäßig eine verbindliche Auskunft einholen. Diese Praxis hat zur Folge, dass streitige Fälle kaum vor die Gerichte kommen und die möglicherweise rechtswidrige Verwaltungsauffassung für Jahrzehnte zementiert wird. Der Autor hat sich zum Ziel gesetzt, die angerissenen Zusammenhänge aufzuarbeiten, um speziell für die Rechtspraxis handhabbare Lösungsbeiträge zur zugrundeliegenden Problematik defizitärer Steuerplanungssicherheit im Bereich des umwandlungssteuerlichen Teilbetriebs zu entwickeln.
Autorenporträt
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Université Paris-Panthéon-Assas absolvierte Moritz Lehmann sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München. Seit dem Jahr 2020 ist er als Rechtsanwalt in einer führenden internationalen Wirtschaftskanzlei tätig und berät schwerpunktmäßig zum nationalen und internationalen Steuerrecht im Kontext von Unternehmenstransaktionen und -umstrukturierungen. Die Promotion erfolgte im Jahr 2023 durch die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Im Jahr 2024 wurde Moritz Lehmann außerdem als Steuerberater bestellt.