1. 1m November 1988 erteilte das Umweltbundesamt federftihrend fUr den Bun desminister fUr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit dem Institut fUr Okologie und Unternehmensftihrung an der European Business School, Oestrich-Winkel, den Au/trag, eine empirische Untersuchung tiber die bisherige Schadensregulierung im Umwelthaftungsbereich durchzufUhren. AnlaB der vorliegenden Studie war ein Klarungs bedarf in der Beurteilung der bisherigen Regulierungspraxis von Schaden, die tiber den Umweltpfad verursacht wurden. Auch nach der Verabschiedung des Umwelthaftungsge setzes am 10.12.1990 ist die Dokumentation und Interpretation historischer Schadensfalle von Interesse, weil die Auswirkungen des neuen Umwelthaftungsrechts nach wie vor h6chst unterschiedlich beurteilt werden. 2. Erganzend zur Auseinandersetzung mit der bisherigen Schadensregulierungspraxis besteht eine zweite Zielsetzung darin, einige offene und besonders wichtige Fragen der Auseinandersetzung urn das Umwelthaftungsgesetz vor dem Hintergrund der okono mischen Theorie des Haftungsrechts sowie der Versicherungstheorie zu analysieren. Schliefilich wird mit der Aufnahme einer synoptischen Darstellung der relevanten Posi tionen zur Reform des Umwelthaftungsrechts ein Uberblick tiber die kontroverse Diskus sion gegeben, die insbesondere das Zustandekommen des Umwelthaftungsgesetzes in seiner endgiiltigen Form verstandlich machen solI. Somit besteht die Untersuchung aus drei Hauptteilen: Teil A enthlilt die Ergebnisse der empirischen Untersuchung der bisherigen Schadensregulierung im Umwelthaftungsrecht und einer Unternehmensbefra gung. Teil B wendet die okonomische Theorie des Haftungsrechts auf das Umwelthaf tungsgesetz an. Teil C dokumentiert wichtige Positionen zur Neuregelung des Umwelthaf tungsrechts.
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