Die Kommentierung des Umwelthaftungsrechts spiegelt die Vielfalt und Komplexität der Rechtsmaterie auf aktuellem Stand wieder. Zu diesem Zweck werden die privatrechtlichen Haftungsnormen des UmweltHG, des AtomG, des BBergG, des BImSchG, des GenTG, des HaftPflG und des WHG auf dem die Einzelregelungen übergreifenden Hintergrund des umwelthaftungsrechtlichen Systems aus Delikts-, Gefährdungs- und Aufopferungs- bzw Ausgleichshaftung erläutert, wobei die grundlegenden Probleme - insbesondere: Kreis der geschützten Güter, Verkehrspflichten, Kausalität in materieller und beweisrechtlicher Hinsicht, Rechtswidrigkeit und Verschulden, Zusammenhänge mit den Öffentlichen Recht - nach Art eines "Allgemeinen Teils des Umwelthaftungsrechts" dargestellt werden. Die Kommentierung befindet sich auf dem Stand von Anfang 2010. Neben Aktualisierung und Vertiefung der Erläuterungen werden insbesondere die Grüne Gentechnik, das neue Wasserhaushaltsgesetz, neuere Entwicklungen im Bereich der Auskunftsansprüche und das Umweltschadensgesetz kommentiert. Letzteres geschieht auf Grund der Erwägung, dass es erst die Kenntnis dieser öffentlich-rechtlichen Materie erlaubt, die durch Umweltbeeinträchtigungen hervorgerufene Haftungslage insgesamt, insbesondere unter Einbeziehung der Ökoschäden, vollständig zu erfassen. Die Kommentierung wird damit wissenschaftlichen Ansprüchen wie auch Belangen der mit Umwelthaftung befassten Praxis gerecht.
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