Die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, Einsicht in Verwaltungsvorgänge und Daten über Umweltinformationen zu erhalten, sind aufgrund der europarechtlichen Vorgaben deutlich gestärkt worden. Dazu haben insbesondere die Aarhus-Konvention und die Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG beigetragen. Im Saarland dient das Saarländische Umweltinformationsgesetz SUIG der Umsetzung der Vorgaben von EU-Recht. Es ist allerdings bis heute nicht europarechtkonform. Der Autor beschreibt das Zustandekommen des Gesetzes und Defizite.
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