Mit dem Umweltinformationsgesetz vom 8. Juli 1994 wird erstmalig ein selbständiger, verfahrensunabhängiger Informationsanspruch des einzelnen Bürgers gegenüber Landes- und Kommunalbehörden festgelegt. Dieser Kommentar erläutert die Bestimmungen des UIG praxisnah und gut verständlich.
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