Fachbuch aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: noch nicht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die bisherige Umweltpolitik war einerseits ordnungsrechtlich geprägt, andererseits durch Selbstverpflichtungen der Unternehmen um gesetzliche Vorgaben zu verhindern. Die Erfolge der Ordnungspolitik sind unbestreitbar. Deutsche Unternehmen haben ihren hochentwickelten Umweltschutzstandard wohl zum großen Teil aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erreicht. Ebenso hat das zunehmende Umweltbewußtsein in der Bevölkerung sicherlich zur Eigeninitiative der Unternehmen beigetragen, genauso wie durch den Druck der Bevölkerung ordnungsrechtliche Vorgaben entstanden sind. Der Stand der Technik hat insbesondere in den Bereichen Immissions- und Gewässerschutz zu einem Level geführt, dessen weitere Erhöhung einen überproportionalen betriebswirtschaftlichen Aufwand bedeuten würde. Dies soll sicherlich nicht bedeuten, daß auch im Ordnungsrecht, d.h. durch Umweltschutzgesetze, noch Möglichkeiten bestehen und Optimierungen notwendig sind. Doch es gibt zunehmend Initiativen welche gemäß dem Ökonomischen Prinzip versuchen, mit den gegebenen Mitteln welche für den Umweltschutz bereitstehen, möglichst effizient umzugehen und dadurch maximalen Umweltschutz zu erreichen.Dies erfordert allerdings einzelfallbezogene Lösungen. Ordnungsrechtliche Vorgaben sind hierbei oft ungeeignet, da dabei bei manchen Unternehmen ein hoher finanzieller Aufwand entsteht, welcher oft nur marginal einen verbesserten Umweltschutz bewirkt. Auch aus dieser Überlegung heraus wurde 1994 der Arbeitskreis .Wirtschaft und Umwelt. von dem bayerischen Wirtschafts- und Umweltministerium zusammen mit den bayerischen Wirtschaftsverbänden initiiert. Dieser führte 1995 zu der Selbstverpflichtung Umweltpakt Bayern.Selbstverpflichtungen gab es auch vorher schon. So diente die Gründung des Dualen Systems Deutschlands, welches den Grünen Punktes auf Verpackungen einführte, dem Vorgriff auf ein Zwangspfandwelches ansonsten auf Einwegverpackungen per ordnungsrechtlicher Vorgabe erhoben werden sollte.Der Umweltpakt Bayern unterscheidet sich von solchen früheren Selbstverpflichtungen wesentlich: Er beruht auf Gegenseitigkeit. Sowohl Unternehmen als auch der Staat und damit die Umwelt im Freistaat Bayern sollen davon profitieren.
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