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David Bruch befasst sich mit dem schwierigen Verhältnis von grundrechtlicher Freiheit einerseits und dem Bedürfnis des Schutzes der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage andererseits. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass Umweltbelaster die Umwelt als Ausübungsvoraussetzung von Freiheit beeinträchtigen oder bisweilen sogar beseitigen, lotet der Autor aus, inwiefern die Schutzbereiche von Grundrechten wie der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG oder der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 GG für private Umweltbelaster eröffnet sind. Bruch kommt zu dem Ergebnis, dass gesundheitsschädigende oder…mehr

Produktbeschreibung
David Bruch befasst sich mit dem schwierigen Verhältnis von grundrechtlicher Freiheit einerseits und dem Bedürfnis des Schutzes der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage andererseits. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass Umweltbelaster die Umwelt als Ausübungsvoraussetzung von Freiheit beeinträchtigen oder bisweilen sogar beseitigen, lotet der Autor aus, inwiefern die Schutzbereiche von Grundrechten wie der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG oder der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 GG für private Umweltbelaster eröffnet sind. Bruch kommt zu dem Ergebnis, dass gesundheitsschädigende oder gar tödlich wirkende Umweltbelastungen sowie Umweltbelastungen, die sich als Instrumentalisierung fremden Eigentums darstellen, nicht von den Schutzbereichen der Spezialfreiheitsrechte geschützt sind, dass also eine Umweltpflichtigkeit der grundrechtlichen Schutzbereiche besteht.
Rezensionen
"Die Arbeit ist in einer gut verständlichen und präzisen Sprache verfasst. Ihre sehr gute Struktur wird durch Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel unterstrichen. Verdienstvoll ist Bruchs Identifizierung, Darstellung und Bewertung der aktuellen Grundrechtstheorien zur Einengung des Schutzbereichs von Grundrechten der Umweltbelaster. [...] Insgesamt ist seine Dissertation ein profunder Baustein zu einer noch zu vervollständigenden Grundrechtstheorie, die die Freiheitssicherung unter Ausgleich von Individual- und Gemeinwohl-, hier Umweltinteressen, zum Ziel haben sollte." Prof. Dr. Sabine Schlacke, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 3/2014