Die in unserer Bundesverfassung von 1988 beschriebene und normierte ökologisch ausgewogene Umwelt, diese Schutzvorschrift harrt auch heute, 30 (dreißig) Jahre nach ihrer Verabschiedung und Inkraftsetzung, noch immer der Diskussion, der Anpassung, der Modernisierung und vor allem der gesetzgeberischen Anwendbarkeit im Sinne ihrer Wirksamkeit. Im weitesten Sinne bedeutet "Umwelt" für die Menschheit viel mehr als das, was im nationalen Recht oder in technischen und doktrinären Konzepten sowie in anderen internationalen Rechtsvorschriften zu diesem Thema einfach beschrieben wird. Erschreckenderweise nimmt das Aussterben von Tier- und Pflanzenarten zu, ebenso wie die Verknappung der mineralischen und natürlichen Ressourcen, einschließlich des Trinkwassers, der fruchtbaren Böden (mit der Folge der Wüstenbildung) und der Luft in ihrer natürlichen Beschaffenheit, die durch Schadstoffe verunreinigt ist. Im Hinblick auf das Thema werden die technischen Konzepte, die auf das Thema angewandtwerden, sowie die Umweltrechtswissenschaften, ihre Grundsätze und die Etymologie der Begriffe analysiert. Was die begriffliche Analyse betrifft, so werden wir die Begriffe Umwelt, Nachhaltigkeit, Schäden, Straftaten und Strafen in ihrer Form und Schwere verstehen.