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Mit dem neuen Art. 20a GG wurde die Erhaltung einer dauerhaft lebenswerten Umwelt zum Staatsziel erhoben. Die Verfassungen der Bundesländer enthalten ebenfalls - teilweise sogar sehr detaillierte - Umweltverfassungsnormen. Die Diskussion um die Auswirkungen der neuen Normen hat jedoch erst begonnen. Was hat die Rechtsprechung künftig zu beachten? Führt Art. 20 a zu einer Machtverlagerung zuungunsten des Parlaments? Welcher Entscheidungsspielraum besteht, wenn zwischen Interessen des Umweltschutzes und gegenläufigen Belangen abzuwägen ist? Ausgehend von einer Analyse des Entstehungsprozesses…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem neuen Art. 20a GG wurde die Erhaltung einer dauerhaft lebenswerten Umwelt zum Staatsziel erhoben. Die Verfassungen der Bundesländer enthalten ebenfalls - teilweise sogar sehr detaillierte - Umweltverfassungsnormen. Die Diskussion um die Auswirkungen der neuen Normen hat jedoch erst begonnen. Was hat die Rechtsprechung künftig zu beachten? Führt Art. 20 a zu einer Machtverlagerung zuungunsten des Parlaments? Welcher Entscheidungsspielraum besteht, wenn zwischen Interessen des Umweltschutzes und gegenläufigen Belangen abzuwägen ist?
Ausgehend von einer Analyse des Entstehungsprozesses der Umweltverfassungsnormen erarbeitet der Verfasser den genauen dogmatischen Gehalt dieser Normen und entwickelt einen Ansatz zur Operationalisierung der Staatszielbestimmung im Rahmen der praktischen Rechtsanwendung. Für die Entscheidung, wann Abwägungen mit gegenläufigen Belangen möglich sind, kommt dem "konservativen Vorsichtsprinzip" und dem - im Rahmen der Arbeit dogmatisch präzise durchgeformtem - Untermaßverbot besondere Bedeutung zu. Schließlich wird aufgezeigt, daß entgegen verfassungspolitischer Befürchtungen die Rolle des Parlaments, Leitentscheidungen treffen zu können, durch die Neuregelung gerade gestärkt wird.
Das Werk wendet sich nicht nur an Umwelt- und Verfassungsrechtler, sondern auch an alle Rechtsanwender im Bereich des Umweltrechts.