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Verwaltungsgerichte überprüfen die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe durch die Verwaltung regelmäßig in vollem Umfang. Dies führt bei umweltrelevanten technischen Großprojekten, etwa Kraftwerken und Fernstraßen, oft zu derart langen Prozeßdauern, daß Beeinträchtigungen des aus Art. 19. IV GG und Art. 6 I EMRK folgenden Gebots der Verfahrensbeschleunigung drohen. Zusätzlich ergeben sich durch die Kontrollintensität der Gerichte verfassungsrechtlich bedenkliche Kompetenzverschiebungen von der Verwaltung hin zur Rechtsprechung. Der Autor plädiert deshalb für eine notwendige Begrenzung der…mehr

Produktbeschreibung
Verwaltungsgerichte überprüfen die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe durch die Verwaltung regelmäßig in vollem Umfang. Dies führt bei umweltrelevanten technischen Großprojekten, etwa Kraftwerken und Fernstraßen, oft zu derart langen Prozeßdauern, daß Beeinträchtigungen des aus Art. 19. IV GG und Art. 6 I EMRK folgenden Gebots der Verfahrensbeschleunigung drohen. Zusätzlich ergeben sich durch die Kontrollintensität der Gerichte verfassungsrechtlich bedenkliche Kompetenzverschiebungen von der Verwaltung hin zur Rechtsprechung. Der Autor plädiert deshalb für eine notwendige Begrenzung der gerichtlichen Kontrolldichte, die er im Gegensatz zu bisherigen Vorschlägen über das Verwaltungsverfahren selbst zu erreichen sucht: Unter Beachtung des Gewaltenteilungsgrundsatzes und der Rechtsschutzgarantie soll das Planungs- bzw. Genehmigungsrecht so ausgestaltet werden, daß es die Verwaltung zur Letztentscheidung bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe legitimiert. Der Autor entwickelt ein solches Verfahren in Anlehnung an das amerikanische ENVIRONMENTAL-IMPACT-STATEMENT (EIS)-Verfahren als gleichzeitige weitergehende Umsetzung der EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Autorenporträt
Der Autor: Ralf Marxen wurde 1957 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Kiel, Surrey (GB), Georgetown (Washington, D.C./USA) und Athens, Georgia (USA). 1984 war er wissenschaftlicher Assistent am Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel. 1985 Referendar, 1986 LL.M., 1989 Assessor. Heute ist er als Syndikusanwalt tätig.