In dieser Veröffentlichung wird untersucht, wann das private Umweltrecht Immissionsbetroffenen weiterhelfen kann. Soweit die Verletzung von Vorsorgeanforderungen lediglich die allgemeine Umweltqualität verschlechtert und sich ein Zusammenhang mit einzelnen Schadensfällen nicht feststellen lässt, ist das Zivilrecht machtlos. Der Autor untersucht u.a. die Beweiserleichterungen bei Verstößen gegen Grenz- und Richtwerte.
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