Das schiedsgerichtliche Verfahren als alternative Form der Streitbeilegung findet insbesondere in Verträgen mit internationalem Bezug höchste Anerkennung. Schiedsverfahren bieten nicht nur ein Höchstmaß an Parteiautonomie, sondern auch die besondere Sachkunde der Schiedsrichter, den Ausschluss der Öffentlichkeit und eine einfache Vollstreckung im Ausland. Da Schiedsgerichte materielle Rechtsprechung ausüben, müssen die Schiedsrichter dem Gebot überparteilicher Rechtspflege folgen. Dies erfordert Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der zur Entscheidung berufenen Personen. Die Arbeit untersucht den rechtlichen Rahmen zur Sicherstellung dieser Voraussetzungen nach deutschem und englischem Recht unter Berücksichtigung der Richtlinien der International Bar Association (IBA).
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