Auch wenn das Bundesverfassungsgericht am Verständnis der Menschenwürde als absolutes Grundrecht festhält, ist es in den vergangenen Jahrzehnten in die Defensive geraten. Es wird zunehmend als irrational oder rechtstheoretisch unmöglich zurückgewiesen. Die Arbeit untersucht die dogmatischen und methodischen Schwierigkeiten, die der Absolutheitsanspruch des Art. 1 Abs. 1 GG aufwirft. Im Zentrum steht dabei die Frage, inwieweit es möglich ist, schwierige Fälle im Anwendungsbereich der Menschenwürde zu bewältigen, ohne eine Abwägung mit widerstreitenden verfassungsrechtlichen Positionen vorzunehmen. Justus Quecke zeigt, dass die Abwägung inhaltliches Wissen über die Menschenwürde voraussetzt, das sie selbst nicht generieren kann. Ausgehend von einer handlungssemantischen Lesart der Menschenwürde schlägt er vor, stattdessen in einfachen Beispielfällen zu denken, um sich von solchen Wertungsankern der Bewältigung schwieriger Menschenwürdefälle zu nähern (Denken in Evidenzzonen).