Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Politische Wissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit soll sein, die aktuellen aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen (Stand 2016) von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) bei der Einreise nach Deutschland zu beschreiben und mit Blick auf den Vorrang des Kindeswohls als Leitprinzip im Umgang mit UMF zu bewerten. Dafür wird zunächst ein statistischer Überblick über die Lage der UMF in Deutschland gegeben und anschließend auf die rechtlichen Besonderheiten im Umgang mit UMF im Aufenthaltsrecht eingegangen. Anhand der rechtlichen Grundlagen erfolgt jeweils eine Überprüfung, welchen Stellenwert das Kindeswohl bei den einzelnen Regelungsbereichen in Theorie und Praxis einnimmt.Aufgrund der sich stetig verändernden Gesetzeslage im Asylrecht, aber auch im Kinder- und Jugendhilferecht in Deutschland fällt eine umfassende Bewertung der Lebenssituation von UMF allerdings schwer. Zum Einen werden sich die Auswirkungen der zahlreichen Gesetzesänderungen erst im Laufe der Zeit zeigen. Zum Anderen wird die Lebenssituation von UMF durch unterschiedlichste Rechtsgebiete bestimmt, wobei insbesondere das Zusammenspiel von Aufenthalts- und Jugendhilferecht eine zentrale Rolle spielt. Die besondere Schutzbedürftigkeit von UMF hat sich in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend in das Bewusstsein der Bevölkerung und der politischen Verantwortungsträger eingeprägt. Als Meilenstein wird in diesem Zusammenhang die Zurücknahme des deutschen Vorbehalts gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention betrachtet. Seitdem soll der Vorrang des Kindeswohls auch im deutschen Asylrecht ohne Einschränkungen gelten, was sich auch in besonderer Weise auf die Situation von UMF auswirkt. So wurden im Asylrecht in den letzten Jahren zahlreiche Gesetzesänderungen vorgenommen, um die Situation von unbegleiteten Minderjährigen im Asylverfahren sowie bei der Unterbringung und Betreuung zu verbessern und damit den Anforderungen des Kindeswohls gerecht zu werden. Wichtige Schritte waren etwa die Abschaffung der asylrechtlichen Handlungsfähigkeit von Jugendlichen ab 16 Jahren sowie die Formulierung von Mindestbedingungen bei der Abschiebung. Dennoch sehen viele Nichtregierungsorganisationen und Wohlfahrtsverbände nach wie vor Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, besonders wenn es um aufenthaltsrechtliche Regelungen geht.
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