Der Begriff des Unbeteiligten taucht an verschiedenen Stellen in den Polizeigesetzen auf, seine genaue Bedeutung ist jedoch weitgehend unklar. Der Autor untersucht die Figur des Unbeteiligten auf der Ebene des polizeilichen Handelns und auf der Entschädigungsebene. Auf der Ebene des polizeilichen Handelns wird die Grenze zwischen finaler Inanspruchnahme und unbeabsichtigter Nebenfolge analysiert und der Unbeteiligte auf diese Weise zu anderen Rechtsfiguren abgegrenzt. Besonders berücksichtigt werden dabei das Recht der polizeilichen Datenerhebung und das Recht der polizeilichen…mehr
Der Begriff des Unbeteiligten taucht an verschiedenen Stellen in den Polizeigesetzen auf, seine genaue Bedeutung ist jedoch weitgehend unklar. Der Autor untersucht die Figur des Unbeteiligten auf der Ebene des polizeilichen Handelns und auf der Entschädigungsebene. Auf der Ebene des polizeilichen Handelns wird die Grenze zwischen finaler Inanspruchnahme und unbeabsichtigter Nebenfolge analysiert und der Unbeteiligte auf diese Weise zu anderen Rechtsfiguren abgegrenzt. Besonders berücksichtigt werden dabei das Recht der polizeilichen Datenerhebung und das Recht der polizeilichen Zwangsmaßnahmen. Auf der Entschädigungsebene untersucht der Autor anhand der Figur des Unbeteiligten die Reichweite der polizeirechtlichen Entschädigungstatbestände und beleuchtet ihr Verhältnis zu den ungeschriebenen Instituten des Staatshaftungsrechts. Anhand dieser Erkenntnisse wird ein methodisch gangbarer Weg für die Entschädigung des Unbeteiligten aufgezeigt.
Studium der Rechtswissenschaften in Düsseldorf von 2012 bis 2017. Wissenschaftlicher Beschäftigter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf von 2017 bis 2020. Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer auf das öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei von 2020 bis 2022. Seit 2022 Rechtsreferendar am Landgericht Düsseldorf. Promotion im Wintersemester 2023/2024.
Inhaltsangabe
A. EinführungGegenstand der Untersuchung - Die Unbeteiligten-Fälle - Der Unbeteiligte in den Polizeigesetzen - Bestandsaufnahme - Gang der UntersuchungB. Erster Teil - Der Unbeteiligte und die Adressaten polizeilicher MaßnahmenUnbeteiligter und Nichtstörer - Unbeteiligter und weitere Adressaten - Maßnahmen ohne InanspruchnahmeC. Zweiter Teil - Der Unbeteiligte in den PolizeigesetzenDer Unbeteiligte als Nichtstörer - Der Unbeteiligte im Recht der polizeilichen Datenverarbeitung - Der Unbeteiligte im Recht der polizeilichen Zwangsmaßnahmen - Der Unbeteiligte im polizeilichen EntschädigungsrechtD. Dritter Teil - Die Entschädigung des UnbeteiligtenDie Anspruchsgrundlagen im Überblick - Das Verhältnis der Anspruchsgrundlagen - Die Entschädigung des Unbeteiligten als Gefährdungshaftung - Die Entschädigung bei rechtmäßigen Maßnahmen - Die Entschädigung bei rechtswidrigen Maßnahmen - Ansätze zur Nivellierung der Unterschiede zwischen den allgemeinen Haftungsinstituten und ihren gesetzlichen Ausprägungen - Die Entschädigung des Unbeteiligten bei Datenerhebungsmaßnahmen
A. EinführungGegenstand der Untersuchung - Die Unbeteiligten-Fälle - Der Unbeteiligte in den Polizeigesetzen - Bestandsaufnahme - Gang der UntersuchungB. Erster Teil - Der Unbeteiligte und die Adressaten polizeilicher MaßnahmenUnbeteiligter und Nichtstörer - Unbeteiligter und weitere Adressaten - Maßnahmen ohne InanspruchnahmeC. Zweiter Teil - Der Unbeteiligte in den PolizeigesetzenDer Unbeteiligte als Nichtstörer - Der Unbeteiligte im Recht der polizeilichen Datenverarbeitung - Der Unbeteiligte im Recht der polizeilichen Zwangsmaßnahmen - Der Unbeteiligte im polizeilichen EntschädigungsrechtD. Dritter Teil - Die Entschädigung des UnbeteiligtenDie Anspruchsgrundlagen im Überblick - Das Verhältnis der Anspruchsgrundlagen - Die Entschädigung des Unbeteiligten als Gefährdungshaftung - Die Entschädigung bei rechtmäßigen Maßnahmen - Die Entschädigung bei rechtswidrigen Maßnahmen - Ansätze zur Nivellierung der Unterschiede zwischen den allgemeinen Haftungsinstituten und ihren gesetzlichen Ausprägungen - Die Entschädigung des Unbeteiligten bei Datenerhebungsmaßnahmen
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