Bis in die heutige Zeit scheint es Unternehmen und staatlichen Institutionen schwer zu fallen, sich mit ihrer Vergangenheit in der Zeit des Dritten Reiches auseinanderzusetzen. Noch immer kommen Historikerkommissionen zusammen, um die Rolle von Unternehmen und staatlichen Institutionen in der Nazi-Zeit zu durchleuchten und entsprechende Berichte zu veröffentlichen. Veröffentlichungen gibt es auch zu der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Richter und der Polizei im Nationalsozialismus sowie was aus ihnen nach der Kapitulation des Dritten Reiches und der Entstehung der beiden deutschen Staaten wurde. Dabei zeigt sich, dass die Entnazifizierung in den norddeutschen Ländern ausführlicher und besser dokumentiert ist, und dies nicht nur im Bereich von Justiz und Polizei.So wird auch in dieser Arbeit das Gewicht auf die norddeutschen Bundesländer, hier Schleswig-Holstein, Bremen und Nordrhein-Westfalen gelegt. Zuvor werden die generellen Planungen der Entnazifizierung durch die Alliierten aufgezeigt und am Beispiel der britischen Zone besonders dargelegt.Die Arbeit teilt sich in die Befassung mit der Entwicklung der Entnazifizierung im ersten und mit der Gesetzgebung zum Artikel 131 GG im zweiten Teil auf. Thematisch gehört beides zusammen, denn den Angehörigen der NSDAP und ihrer Organisationen, die auch trotz der stetig nachsichtiger werdenden Entnazifizierung nicht auf ihre alten Posten zurückkehren konnten, wurde dieser Weg - mit ein paar Ausnahmen - durch die Verabschiedung des Gesetzes zum Artikel 131 eröffnet.
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