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Das Buch beschäftigt sich rechtsvergleichend mit der Netzentflechtung (Unbundling) in der russischen Stromwirtschaft. Vor dem Hintergrund der EU-Regelungen und deren Umsetzung in Deutschland wird überprüft, inwiefern das russische Gesetz eine effektive Netzentflechtung gewährleistet. Das russische Unbundling-Regime entspricht weitgehend dem 2009 in der EU eingeführten Modell der Eigentumsentflechtung. Allerdings sehen die russischen Regelungen eine abschließende gesetzliche Festlegung formaler Kriterien der Einflussmöglichkeit vor und keine wertende tatsächliche Betrachtung im Einzelfall.…mehr

Produktbeschreibung
Das Buch beschäftigt sich rechtsvergleichend mit der Netzentflechtung (Unbundling) in der russischen Stromwirtschaft. Vor dem Hintergrund der EU-Regelungen und deren Umsetzung in Deutschland wird überprüft, inwiefern das russische Gesetz eine effektive Netzentflechtung gewährleistet. Das russische Unbundling-Regime entspricht weitgehend dem 2009 in der EU eingeführten Modell der Eigentumsentflechtung. Allerdings sehen die russischen Regelungen eine abschließende gesetzliche Festlegung formaler Kriterien der Einflussmöglichkeit vor und keine wertende tatsächliche Betrachtung im Einzelfall. Angesichts gleichzeitiger Beteiligung der öffentlichen Hand am Netzbetrieb und an der Stromerzeugung sollte die Netzentflechtung auch bei staatlichen bzw. teilstaatlichen Unternehmen konsequent umgesetzt werden.
Autorenporträt
Elena Timofeeva, geboren in Moskau, studierte Rechtswissenschaften an der Moskauer Staatlichen Hochschule für Internationale Beziehungen (MGIMO-Universität) mit Schwerpunkt auf internationalem und Europarecht. Im Anschluss an ein LL.M.-Studium an der Freien Universität Berlin war sie dort als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht tätig.
Rezensionen
"Auch angesichts der kartellrechtlichen Betrachtungen handelt es sich um eine sehr gelungene Arbeit, die jedem, der sich mit dem russischen Strommarkt und seinen Strukturen beschäftigt, einen erheblichen Erkenntnisgewinn verschafft." (Wolfram Gärtner, Osteuroparecht 59.4, 2013)