Unmittelbar nach der NS-Machtübernahme kam es auch in der Gesundheitspolitik und im öffentlichen Gesundheitswesen zu tiefgreifenden Umbrüchen. Auf der Grundlage des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 wurden jüdische und politisch missliebige Ärztinnen und Ärzte aus dem staatlichen und kommunalen Gesundheitswesen entfernt. Die Entlassungen bildeten den Auftakt zu einer Politik systematischer Entrechtung und ökonomischer Ausgrenzung, die 1938 mit dem Entzug der Approbation für alle jüdischen Mediziner einen vorläufigen Schlusspunkt fand. Zahlreiche Ärztinnen und Ärzte mussten emigrieren, töteten sich selbst oder wurden schließlich Opfer der Shoah.
Im Rahmen eines Forschungsprojekts der Historischen Kommission zu Berlin recherchierten die Autoren die Schicksale von rund 450 verfolgten Ärztinnen und Ärzten in städtischen Berliner Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, die in diesem Gedenkbuch und in einer Online-Datenbank nun der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Das Projekt wurde, angeregt durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin und von der Historischen Kommission zu Berlin, in Zusammen arbeit mit dem Landesarchiv Berlin, dem Institut für Geschichte der Medizin der Charité und dem Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien durchgeführt.
Im Rahmen eines Forschungsprojekts der Historischen Kommission zu Berlin recherchierten die Autoren die Schicksale von rund 450 verfolgten Ärztinnen und Ärzten in städtischen Berliner Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, die in diesem Gedenkbuch und in einer Online-Datenbank nun der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Das Projekt wurde, angeregt durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin und von der Historischen Kommission zu Berlin, in Zusammen arbeit mit dem Landesarchiv Berlin, dem Institut für Geschichte der Medizin der Charité und dem Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien durchgeführt.