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In der vorliegenden strafrechtsgeschichtlichen Abhandlung geht es um die Entwicklungen, die zur heutigen Normfassung des 142 StGB - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - geführt haben. In der Art einer Längsschnittuntersuchung werden die zurückliegenden 100 Jahre der Normgeschichte nachgezeichnet und die kritische Diskussion in der Strafrechtswissenschaft und -praxis dargestellt. Im Mittelpunkt stehen die Auseinandersetzungen um das durch die Norm geschützte Rechtsgut sowie die verfassungsrechtliche Einordnung der Norm. Die Autorin greift in ihrer Darstellung auf umfangreiche Archivarbeiten in…mehr

Produktbeschreibung
In der vorliegenden strafrechtsgeschichtlichen Abhandlung geht es um die Entwicklungen, die zur heutigen Normfassung des
142 StGB - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - geführt haben. In der Art einer Längsschnittuntersuchung werden die zurückliegenden 100 Jahre der Normgeschichte nachgezeichnet und die kritische Diskussion in der Strafrechtswissenschaft und -praxis dargestellt. Im Mittelpunkt stehen die Auseinandersetzungen um das durch die Norm geschützte Rechtsgut sowie die verfassungsrechtliche Einordnung der Norm. Die Autorin greift in ihrer Darstellung auf umfangreiche Archivarbeiten in den Bundesarchiven Berlin und Koblenz zurück und schildert detailreich die gesetzgeberischen Motive. Die Beratungen der Verkehrsgerichtstage werden in ihrer wegweisenden Funktion erkannt und nachgezeichnet. Aktualität gewinnt die Arbeit durch die Wiedereinführung der tätigen Reue in
142 Abs. 4 StGB durch das 6. StrRG 1998, die eine etwa einhundert Jahre zuvor im Kraftfahrzeuggesetz getroffene Regelung reaktiviert.
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Rezensionen
»Meurer bereichert, so ist abschließend festzuhalten, den Forschungsstand durch diese rundum gelungene Quellenauswertung um die handliche Verfügbarkeit aller wichtigen Details zur Gesetzgebungsgeschichte des 142 StGB und seiner Vorläufer.« Prof. Dr. Georg Steinberg, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Band 134/2017

»Die Arbeit überzeugt in der Darstellung der Gesetzgebungsgeschichte und Reformentwürfe. Hier bleibt die Verf. nicht bei den Entwurfsbegründungen stehen, sondern hat auch die Unterlagen in den Ministerien - soweit noch verfügbar - gesichtet und (besonders zu 139a RStGB) umfassend ausgewertet. Insoweit erweist sich die vorliegende Untersuchung als unverzichtbares Werk zur Entstehungsgeschichte der Norm.« Prof. Dr. Jan Zopfs, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 3/2016

»Insgesamt liegt mit den Untersuchungen von Meurer eine detailreiche, höchst lesenswerte historische Untersuchung zu einem wichtigen Straftatbestand vor, der weiterhin umstritten bleiben wird.« Werner Schubert, in: Zeitschrift integrativer europäischer Rechtsgeschichte, Band 4/2014, Nr. 8