Im Mittelpunkt dieses Bandes steht die Arbeit des in der Öffentlichkeit kaum bekannten Ausschusses für Übereinkommen und Empfehlungen des UNESCO-Exekutivrates. Er ist nicht nur für Staatenberichtsverfahren wie beim Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen, sondern seit fast 30 Jahren auch für ein Individualbeschwerdeverfahren zuständig, das sich von den anderen Verfahren in der UNO deutlich unterscheidet. Im Kontext der gegenwärtigen UNO-Reformbemühungen im Menschenrechtsbereich werden die Vor- und Nachteile vergleichend gegenübergestellt. Ferner werden Probleme der Umsetzung von Programmen der Menschenrechtsbildung sowohl im UNO-System als auch in Deutschland diskutiert.