Die Abhandlung zielt darauf, innerhalb von facettenreichen postkolonialen Diskursen valide Kritikpunkte, die speziell das Teilgebiet des UNESCO-Weltkulturerbes betreffen, zu identifizieren und in den existierenden völkerrechtlichen und institutionellen Rahmen einzuordnen. Dies geschieht u. a. in Bezug auf die Nominierung und die Verwaltung von Weltkulturerbe im Rahmen der Welterbekonvention (1972), unter spezieller Beachtung der Partizipationsforderungen von unterschiedlichen Gemeinschaften. Auf diese Weise soll ein klareres Bild gewonnen werden, ob normative Schutzlücken und Umsetzungsdefizite - gegebenenfalls auch verdeckte postkoloniale Muster - existieren und, bejahendenfalls, welche Reformschritte seitens der UNESCO zu verzeichnen sind.Die Autorin, die selbst Inhaberin eines UNESCO-Lehrstuhls ist, verortet dabei Kulturerbe als identitätsprägend und vertritt eine Perspektive, welche das Bewusstsein für den Nexus zwischen Weltkulturerbe, kulturellen Menschenrechten und Nachhaltigkeit schärft.