
Ungleichbehandlung der Gläubiger im geltenden Insolvenzrecht
Zugleich zur Dogmatik gesetzlich geschaffener Gläubigerprivilegien am Beispiel des § 32 DepotG, § 13c UStG und des Entwurfs der (vorigen) Bundesregierung eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts ...
PAYBACK Punkte
0 °P sammeln!
The principle of the equal treatment of creditors in bankruptcy proceedings has always been regarded as the paramount principle of bankruptcy law. In spite of this, it was never realized without exception in any German bankruptcy law, and this includes the new bankruptcy regulations as well. Legal debate is required on the criteria according to which a difference may be made in the treatment of creditors in bankruptcy proceedings.
Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger im Insolvenzverfahren wird seit je her als oberster Grundsatz des Insolvenzrechts angesehen. Dennoch wurde er in keinem deutschen Insolvenzrecht ausnahmslos verwirklicht, auch nicht in der neuen Insolvenzordnung. Der rechtlichen Erörterung bedürfen die Kriterien, nach welchen die Behandlung der Gläubiger im Insolvenzverfahren in zulässiger Weise zu differenzieren ist.