Die Auswirkung des Verlusts der Angehörigenstellung auf die Gültigkeit letztwilliger Verfügungen wurde im Zuge des ErbRÄG 2015 einer drastischen Rechtsänderung unterworfen: Während nach der alten Rechtslage die letztwillige Verfügung zugunsten eines früheren Angehörigen grundsätzlich aufrecht blieb und nur einer - aufgrund der strengen Anforderungen der Judikatur an die Beweislast - eher aussichtslosen Anfechtung wegen Motivirrtums zugänglich war, wird die letztwillige Verfügung nach aktueller Rechtslage mit der Auflösung des Angehörigenverhältnisses eo ipso gemäß § 725 ABGB aufgehoben. Dieser Paradigmenwechsel von der nahezu bestehenden Aussichtslosigkeit der Durchsetzung einer Irrtumsanfechtung hin zur nahezu gegebenen Unabwendbarkeit der Aufhebung der Verfügung wird - mit Blick auf die jeweiligen Auslegungsschwierigkeiten beider Rechtsinstitute - eingehend behandelt. Im Zentrum der Erarbeitung steht der neu eingeführte § 725 ABGB, wobei im Rahmen dessen Auslegung insbesondere seine dogmatische Einordnung und Rechtsnatur sowie, damit einhergehend, die Beschaffenheit einer allfälligen gegenteiligen Anordnung und der Anwendungsbereich behandelt werden.
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