Ein prominenter Kirchenrechtler ruft auf: schafft die Privilegien der Kirche ab!
Weniger als die Hälfte der Deutschen gehört noch einer der beiden Kirchen an, die aber verfügen weiterhin über enorme Privilegien. Dem Staat kommt es gelegen, wenn Diakonie und Caritas soziale Aufgaben übernehmen, und sei es auf Kosten des Arbeitsrechts. Sexuellen Missbrauch verfolgt die kirchliche Justiz genauso halbherzig wie Veruntreuung - und die weltliche Justiz schaut zu. Dabei kassieren die Kirchen jedes Jahr eine halbe Milliarde Euro staatlicher Steuergelder, weil vor 200 Jahren ihre Klöster enteignet wurden. Für Thomas Schüller, führender Kirchenrechtler und streitbarer Kopf, profitieren beide Seiten von dieser Komplizenschaft. Aber die Gesellschaft hat sich verändert: höchste Zeit, dass dieser unheiligen Allianz ein Ende gemacht wird.
Weniger als die Hälfte der Deutschen gehört noch einer der beiden Kirchen an, die aber verfügen weiterhin über enorme Privilegien. Dem Staat kommt es gelegen, wenn Diakonie und Caritas soziale Aufgaben übernehmen, und sei es auf Kosten des Arbeitsrechts. Sexuellen Missbrauch verfolgt die kirchliche Justiz genauso halbherzig wie Veruntreuung - und die weltliche Justiz schaut zu. Dabei kassieren die Kirchen jedes Jahr eine halbe Milliarde Euro staatlicher Steuergelder, weil vor 200 Jahren ihre Klöster enteignet wurden. Für Thomas Schüller, führender Kirchenrechtler und streitbarer Kopf, profitieren beide Seiten von dieser Komplizenschaft. Aber die Gesellschaft hat sich verändert: höchste Zeit, dass dieser unheiligen Allianz ein Ende gemacht wird.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 01.12.2023Auf dem Weg zur Hilfsorganisation?
Abschied von der Sonderrolle: Thomas Schüller plädiert für die konsequente Trennung von Kirche und Staat.
Dieses Buch ist eine Streitschrift: polemisch, angriffslustig, mehr mit dem schweren Säbel als mit dem feinen Florett fechtend. Ihr Verfasser spießt so ziemlich alles auf, was es in Deutschland am Verhältnis der Kirchen zum Staat zu kritisieren gibt: das weltweit einmalige System einer staatlichen Kirchensteuer; ihren Körperschaftsstatus; das seit über hundert Jahren nicht umgesetzte Verfassungsgebot der Ablösung von Staatsleistungen an die Kirchen; die kirchlichen Sonderregelungen im Arbeitsrecht; die Existenz theologischer, also konfessionell gebundener Fakultäten an staatlichen Hochschulen. Neu sind diese Kritikpunkte natürlich allesamt nicht. Doch lässt aufhorchen, dass sie nicht von einem Vertreter der Humanistischen Union oder der Giordano-Bruno-Gesellschaft vorgebracht werden, sondern vom Direktor des Instituts für Kanonisches Recht an der Universität Münster, der von sich selbst sagt, er habe nicht vor, der katholischen Kirche den Rücken zu kehren. Das zu betonen besteht durchaus Veranlassung, denn der Furor, mit dem er vor allem seine eigene Kirche geißelt, ist durchaus beträchtlich.
Seine Grundthese könnte man so zusammenfassen: Staat und Kirche sind zwar im Prinzip aufgrund der einschlägigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen institutionell und personell getrennt, aber zugleich in vielfältiger Hinsicht kooperativ verbunden. Diese Verbundenheit und wechselseitige Vertrautheit, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg jahrzehntelang in bestem Einvernehmen praktiziert und sehr extensiv interpretiert wurde, ist in letzter Zeit einer zunehmenden Distanzierung, ja Entfremdung gewichen.
Die Gründe sind vielfältig: allgemeine Säkularisierungsprozesse, rapider und jüngst noch einmal drastisch angestiegener Mitgliederschwund, schließlich ein massiver Vertrauens- und Ansehensverlust aufgrund der unzähligen Missbrauchsfälle, die mittlerweile ans Licht gekommen sind. Diesem Aspekt gilt die besondere Aufmerksamkeit des Autors, und bei diesem "himmelschreienden Unrecht" fährt er verständlicherweise besonders schweres rhetorisches Geschütz auf. Von "klerikaler Doppelmoral" ist die Rede und davon, dass Grundrechte von den Kirchenbehörden "mit Füßen getreten" werden. Man kann von "bischöflichen Voyeuren" und einer katholischen "Betonfraktion" lesen, und auch "neurotische Fixierungen" sind dem Verfasser aufgefallen. Die Amtszeit Johannes Pauls II. würdigt er als "Eiszeitpontifikat", Joseph Kardinal Ratzinger wird als "deutscher Schöngeist" bespöttelt.
Zutreffend stellt Schüller fest, dass in der Öffentlichkeit häufig der Eindruck vorherrscht, die Kirche bilde gewissermaßen eine strafrechtsfreie Zone, einen Staat im Staate mit ihren ganz eigenen Regeln. An diesem Bild haben auch staatliche Instanzen in gewisser Weise mitgemalt: Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften, die den Kirchen aufgrund einer "Beißhemmung" mit großer Nachsicht und Milde begegnet sind und im Zweifel lieber weggeschaut haben; Gerichte, deren Urteile lange Zeit recht wohlwollend und auffallend gnädig ausfielen. Dennoch ist und bleibt richtig und wird auch vom Autor so festgehalten: Das Strafrecht gilt für alle ohne Ansehen der Person, auch für Priester und auch in Kirchen, Orden und Klöstern. Nur müssen Verstöße den Strafverfolgungsbehörden auch bekannt sein, und daran haperte es zumeist. Am schlimmsten waren hier die Mängel und Versäumnisse der Kirche selbst, die nicht allein das eigene Kirchenrecht ignorierte, sondern bis in hohe und höchste Ämter sich der Vertuschung einschlägiger Fälle schuldig gemacht hat, wie Schüller aufzeigt, der ein "klerikales Komplettversagen" bei der innerkirchlichen Aufarbeitung der Missbrauchsfälle konstatiert.
Freilich lässt er nicht unerwähnt, dass sich der Wind hier in letzter Zeit gedreht hat, und zwar innerhalb wie außerhalb der Kirche. Das innerkirchliche Recht ist modernisiert worden, und die staatlichen Instanzen greifen mittlerweile namentlich in Bayern durchaus beherzter zu als noch vor einigen Jahrzehnten, wie der Verfasser an einigen Beispielen demonstriert. Ein ähnlicher Prozess kennzeichnet einen weiteren Themenbereich, der ihm sichtlich am Herzen liegt, nämlich das kirchliche Arbeitsrecht. Lange Zeit galten hier mit dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften gerechtfertigte Sonderregeln, die auch vor dem Bundesverfassungsgericht unbeanstandet blieben.
Doch die Judikatur der europäischen Gerichte hat insbesondere über das Antidiskriminierungsrecht Veränderungen erzwungen, die nicht zuletzt in der katholischen Kirche zu einer neuen und moderneren Grundordnung 2023 geführt haben. Auch wenn der sogenannte Dritte Weg im Arbeitsrecht mit Streik- und Aussperrungsverbot damit noch nicht ad acta gelegt wurde, so ist doch die sexuelle Orientierung der Mitarbeiter nun Privatsache und kein Entlassungsgrund mehr. Das würdigt Schüller durchaus als einen Paradigmenwechsel, obgleich er festhält, dass dafür weniger ein Sinneswandel der Kirche als der Druck der Judikative entscheidend war. Im Übrigen plädiert er dafür, das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen stärker auf ihren Binnenbereich zu konzentrieren und ihre karitativen Aktivitäten den allgemeinen, für alle geltenden Regeln zu unterwerfen.
Die Gesamtsituation stellt sich dem streitbaren Verfasser ungefähr so dar: Während der politische und gesellschaftliche Einfluss der Kirchen gerade auf Bundesebene im beständigen Sinkflug begriffen ist, scheint ihr Engagement in Caritas und Diakonie, also im Sozial- und Bildungsbereich, bei Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kitas, praktisch unersetzlich. Hier ist die Glaubwürdigkeit kirchlicher Institutionen nach wie vor hoch. Von daher rührt ihre bleibende Anerkennung und Bedeutung vor allem auf der Ebene der Kommunen und der Bundesländer. Diese Bund-Länder-Diskrepanz zeigt sich auch auf anderen Feldern. Während der Bundestag nunmehr endlich einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen auf den Weg gebracht hat, wollen die für die Umsetzung letztlich verantwortlichen Länder davon nichts wissen.
Und wie sieht nun die Zukunft aus? Das weiß natürlich auch der Autor dieses durchweg flott geschriebenen Buches nicht so genau. Die Möglichkeit eines radikalen Gestaltwandels der Kirche: von der ehemals mächtigen Volkskirche hin zu einer allen Herrschafts- und Gestaltungsansprüchen entsagenden, sich nur noch in urchristlicher Manier den Elenden dieser Welt widmenden Hilfsorganisation, tippt er nur knapp an. Vermutlich wird der Bruch so radikal nicht ausfallen. Aber jedenfalls in Deutschland scheint die Sonderrolle der Kirchen auf längere Sicht der Vergangenheit anzugehören. HORST DREIER
Thomas Schüller: "Unheilige Allianz". Warum sich Staat und Kirche trennen müssen.
Hanser Verlag, München 2023. 208 S., geb., 22,- Euro.
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Abschied von der Sonderrolle: Thomas Schüller plädiert für die konsequente Trennung von Kirche und Staat.
Dieses Buch ist eine Streitschrift: polemisch, angriffslustig, mehr mit dem schweren Säbel als mit dem feinen Florett fechtend. Ihr Verfasser spießt so ziemlich alles auf, was es in Deutschland am Verhältnis der Kirchen zum Staat zu kritisieren gibt: das weltweit einmalige System einer staatlichen Kirchensteuer; ihren Körperschaftsstatus; das seit über hundert Jahren nicht umgesetzte Verfassungsgebot der Ablösung von Staatsleistungen an die Kirchen; die kirchlichen Sonderregelungen im Arbeitsrecht; die Existenz theologischer, also konfessionell gebundener Fakultäten an staatlichen Hochschulen. Neu sind diese Kritikpunkte natürlich allesamt nicht. Doch lässt aufhorchen, dass sie nicht von einem Vertreter der Humanistischen Union oder der Giordano-Bruno-Gesellschaft vorgebracht werden, sondern vom Direktor des Instituts für Kanonisches Recht an der Universität Münster, der von sich selbst sagt, er habe nicht vor, der katholischen Kirche den Rücken zu kehren. Das zu betonen besteht durchaus Veranlassung, denn der Furor, mit dem er vor allem seine eigene Kirche geißelt, ist durchaus beträchtlich.
Seine Grundthese könnte man so zusammenfassen: Staat und Kirche sind zwar im Prinzip aufgrund der einschlägigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen institutionell und personell getrennt, aber zugleich in vielfältiger Hinsicht kooperativ verbunden. Diese Verbundenheit und wechselseitige Vertrautheit, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg jahrzehntelang in bestem Einvernehmen praktiziert und sehr extensiv interpretiert wurde, ist in letzter Zeit einer zunehmenden Distanzierung, ja Entfremdung gewichen.
Die Gründe sind vielfältig: allgemeine Säkularisierungsprozesse, rapider und jüngst noch einmal drastisch angestiegener Mitgliederschwund, schließlich ein massiver Vertrauens- und Ansehensverlust aufgrund der unzähligen Missbrauchsfälle, die mittlerweile ans Licht gekommen sind. Diesem Aspekt gilt die besondere Aufmerksamkeit des Autors, und bei diesem "himmelschreienden Unrecht" fährt er verständlicherweise besonders schweres rhetorisches Geschütz auf. Von "klerikaler Doppelmoral" ist die Rede und davon, dass Grundrechte von den Kirchenbehörden "mit Füßen getreten" werden. Man kann von "bischöflichen Voyeuren" und einer katholischen "Betonfraktion" lesen, und auch "neurotische Fixierungen" sind dem Verfasser aufgefallen. Die Amtszeit Johannes Pauls II. würdigt er als "Eiszeitpontifikat", Joseph Kardinal Ratzinger wird als "deutscher Schöngeist" bespöttelt.
Zutreffend stellt Schüller fest, dass in der Öffentlichkeit häufig der Eindruck vorherrscht, die Kirche bilde gewissermaßen eine strafrechtsfreie Zone, einen Staat im Staate mit ihren ganz eigenen Regeln. An diesem Bild haben auch staatliche Instanzen in gewisser Weise mitgemalt: Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften, die den Kirchen aufgrund einer "Beißhemmung" mit großer Nachsicht und Milde begegnet sind und im Zweifel lieber weggeschaut haben; Gerichte, deren Urteile lange Zeit recht wohlwollend und auffallend gnädig ausfielen. Dennoch ist und bleibt richtig und wird auch vom Autor so festgehalten: Das Strafrecht gilt für alle ohne Ansehen der Person, auch für Priester und auch in Kirchen, Orden und Klöstern. Nur müssen Verstöße den Strafverfolgungsbehörden auch bekannt sein, und daran haperte es zumeist. Am schlimmsten waren hier die Mängel und Versäumnisse der Kirche selbst, die nicht allein das eigene Kirchenrecht ignorierte, sondern bis in hohe und höchste Ämter sich der Vertuschung einschlägiger Fälle schuldig gemacht hat, wie Schüller aufzeigt, der ein "klerikales Komplettversagen" bei der innerkirchlichen Aufarbeitung der Missbrauchsfälle konstatiert.
Freilich lässt er nicht unerwähnt, dass sich der Wind hier in letzter Zeit gedreht hat, und zwar innerhalb wie außerhalb der Kirche. Das innerkirchliche Recht ist modernisiert worden, und die staatlichen Instanzen greifen mittlerweile namentlich in Bayern durchaus beherzter zu als noch vor einigen Jahrzehnten, wie der Verfasser an einigen Beispielen demonstriert. Ein ähnlicher Prozess kennzeichnet einen weiteren Themenbereich, der ihm sichtlich am Herzen liegt, nämlich das kirchliche Arbeitsrecht. Lange Zeit galten hier mit dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften gerechtfertigte Sonderregeln, die auch vor dem Bundesverfassungsgericht unbeanstandet blieben.
Doch die Judikatur der europäischen Gerichte hat insbesondere über das Antidiskriminierungsrecht Veränderungen erzwungen, die nicht zuletzt in der katholischen Kirche zu einer neuen und moderneren Grundordnung 2023 geführt haben. Auch wenn der sogenannte Dritte Weg im Arbeitsrecht mit Streik- und Aussperrungsverbot damit noch nicht ad acta gelegt wurde, so ist doch die sexuelle Orientierung der Mitarbeiter nun Privatsache und kein Entlassungsgrund mehr. Das würdigt Schüller durchaus als einen Paradigmenwechsel, obgleich er festhält, dass dafür weniger ein Sinneswandel der Kirche als der Druck der Judikative entscheidend war. Im Übrigen plädiert er dafür, das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen stärker auf ihren Binnenbereich zu konzentrieren und ihre karitativen Aktivitäten den allgemeinen, für alle geltenden Regeln zu unterwerfen.
Die Gesamtsituation stellt sich dem streitbaren Verfasser ungefähr so dar: Während der politische und gesellschaftliche Einfluss der Kirchen gerade auf Bundesebene im beständigen Sinkflug begriffen ist, scheint ihr Engagement in Caritas und Diakonie, also im Sozial- und Bildungsbereich, bei Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kitas, praktisch unersetzlich. Hier ist die Glaubwürdigkeit kirchlicher Institutionen nach wie vor hoch. Von daher rührt ihre bleibende Anerkennung und Bedeutung vor allem auf der Ebene der Kommunen und der Bundesländer. Diese Bund-Länder-Diskrepanz zeigt sich auch auf anderen Feldern. Während der Bundestag nunmehr endlich einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen auf den Weg gebracht hat, wollen die für die Umsetzung letztlich verantwortlichen Länder davon nichts wissen.
Und wie sieht nun die Zukunft aus? Das weiß natürlich auch der Autor dieses durchweg flott geschriebenen Buches nicht so genau. Die Möglichkeit eines radikalen Gestaltwandels der Kirche: von der ehemals mächtigen Volkskirche hin zu einer allen Herrschafts- und Gestaltungsansprüchen entsagenden, sich nur noch in urchristlicher Manier den Elenden dieser Welt widmenden Hilfsorganisation, tippt er nur knapp an. Vermutlich wird der Bruch so radikal nicht ausfallen. Aber jedenfalls in Deutschland scheint die Sonderrolle der Kirchen auf längere Sicht der Vergangenheit anzugehören. HORST DREIER
Thomas Schüller: "Unheilige Allianz". Warum sich Staat und Kirche trennen müssen.
Hanser Verlag, München 2023. 208 S., geb., 22,- Euro.
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension
Ein bemerkenswertes Buch über die katholische Kirche und ihr Verhältnis zum deutschen Staat liest Rezensent Ronen Steinke bei Thomas Schüller, Professor für Kirchenrecht: Erst ganz langsam öffnet sich die Kirche dafür, homosexuellen Mitarbeitern etwa nicht mehr sofort zu kündigen. Zumindest plädieren die Diözesanbischöfe dafür, die aber zahlenmäßig bislang der Deutschen Bischofskonferenz unterliegen, die sich dem in den Weg stellt und deren Mitglieder vom Autor als "bischöfliche Voyeure" bezeichnet werden. Schüller erscheint Steinke in dem Buch als "enthusiastischer Insider", der sehr gut informiert und der katholischen Kirche trotz aller Kritik durchaus freundlich gesinnt ist, attestiert er ihr doch ein Arbeitsklima, das grundsätzlich dem Prinzip der Nächstenliebe folge. Gleichzeitig legt er er nahe, dass sich Staat und Kirche noch viel strikter voneinander trennen müssen: Schluss mit der Kirchensteuer, fordert der Autor beispielsweise laut Rezensent, außerdem sollten Verbände anderer religiöser Gruppen mit der Kirche auf eine Stufe gestellt werden. Klug und aufschlussreich, findet der Kritiker.
© Perlentaucher Medien GmbH
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"Menschen, die - wie Jürgen Habermas es einmal ausgedrückt hat - ,religiös unmusikalisch' sind, werden dieses Buch mit großem Gewinn lesen, denn es versachlicht eine oftmals emotional geführte Debatte. Aber auch Menschen mit kirchlicher Bindung werden interessante Einsichten bekommen." Clemens Klünemann, SWR lesenswert, 24.01.24
"Dieses Buch ist eine Streitschrift: polemisch, angriffslustig, mehr mit schweren Säbel als mit dem feinen Florett fechtend. Ihr Verfasser spießt so ziemlich alles auf, was es in Deutschland am Verhältnis der Kirchen zum Staat zu kritisieren gibt... Durchweg flott geschrieben." Horst Dreier, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.12.23
"Er schreibt informativ und detailreich, und er hat freundliche Worte etwa für das 'Betriebsklima' in kirchlichen Unternehmen... Das macht die Argumentation, mit der sich Schüller an seine Kirche wendet, umso beachtlicher - und dies zu einem ungewöhnlichen Buch." Ronen Steinke, Süddeutsche Zeitung, 04.12.23
"Dieses Buch ist eine Streitschrift: polemisch, angriffslustig, mehr mit schweren Säbel als mit dem feinen Florett fechtend. Ihr Verfasser spießt so ziemlich alles auf, was es in Deutschland am Verhältnis der Kirchen zum Staat zu kritisieren gibt... Durchweg flott geschrieben." Horst Dreier, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.12.23
"Er schreibt informativ und detailreich, und er hat freundliche Worte etwa für das 'Betriebsklima' in kirchlichen Unternehmen... Das macht die Argumentation, mit der sich Schüller an seine Kirche wendet, umso beachtlicher - und dies zu einem ungewöhnlichen Buch." Ronen Steinke, Süddeutsche Zeitung, 04.12.23