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Energiebinnenmarkt und Energieunion sind nur mithilfe eines ausreichend ausgebauten Stromnetzes zu verwirklichen. Auch um den Energiebinnenmarkt und die vermehrte Erzeugung und Einspeisung volatiler Erneuerbarer Energien zu vereinbaren, ist ein weiterer Netzausbau unabdingbar. Dazu leistet die Arbeit einen Beitrag, indem sie eine rechtliche - und nicht nur ökonomische oder politische - Grundlage für eine Pflicht zum Ausbau der Stromnetze auf der Grundlage des EU-Primärrechts herausarbeitet. Sie knüpft dazu insbesondere an die rechtsdogmatische Frage an, ob die Vorschriften zum freien…mehr

Produktbeschreibung
Energiebinnenmarkt und Energieunion sind nur mithilfe eines ausreichend ausgebauten Stromnetzes zu verwirklichen. Auch um den Energiebinnenmarkt und die vermehrte Erzeugung und Einspeisung volatiler Erneuerbarer Energien zu vereinbaren, ist ein weiterer Netzausbau unabdingbar. Dazu leistet die Arbeit einen Beitrag, indem sie eine rechtliche - und nicht nur ökonomische oder politische - Grundlage für eine Pflicht zum Ausbau der Stromnetze auf der Grundlage des EU-Primärrechts herausarbeitet. Sie knüpft dazu insbesondere an die rechtsdogmatische Frage an, ob die Vorschriften zum freien Warenverkehr über ihre abwehrrechtliche und schutzrechtliche Dimension eine originäre Leistungspflicht zur Schaffung und Gewährleistung von Infrastruktur enthalten, welche sich in einer Pflicht der EU-Mitgliedstaaten zum Ausbau ihrer Stromnetze konkretisiert. Darüber hinaus befasst sie sich begleitend mit der allgemeinen EU-rechtlichen Loyalitätspflicht und dem EU-Kartellrecht.
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Autorenporträt
Max Baumgart ist als Assistant Professor in European and national regulation of the energy transitition an der Tilburg University in den Niederlanden tätig. Am dortigen Tilburg Institute for Law, Technology, and Society (TILT) sowie im Rahmen der Climate & Energy Transition Community der Tilburg University befasst sich Herr Dr. Baumgart mit Transformationsprozessen im europäischen und nationalen Wirtschaftsrecht mit besonderem Fokus auf das Energierecht und das Wettbewerbsrecht der digitalen Märkte. Dr. Max Baumgart studierte Rechtswissenschaften in Berlin, Genf und Köln und promovierte an den Universitäten Basel und Köln im Rahmen eines Cotutelle-Programms, gefördert durch die Hanns-Seidel-Stiftung. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er u. A. am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien, der Europäischen Kommission, bei der Energierechtssozietät AssmannPeiffer und beim Gerichtshof der Europäischen Union. Für seine Dissertationsschrift über Pflichten der EU-Mitgliedstaaten zum Ausbau der Stromnetze wurde Max Baumgart mit dem EEX Group Excellence Award for Outstanding Research Papers 2019 ausgezeichnet.
Rezensionen
»Seine Arbeit ist deshalb überschaubar und dem Leser gut zugänglich. Sie ist ein wertvoller Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Diskussion und wird daher ihrem Untertitel gerecht. Berücksichtigt man die aktuelle politische Brisanz des Themas, dürfte Baumgarts Arbeit uns auch in den nächsten Jahren noch beschäftigen. Denkbar ist, dass die Arbeit den Verfechtern eines enger vermaschten grenzüberschreitenden Stromnetzesargumentative Munition liefert, die Mitgliedstaaten zum Netzausbau zu bewegen.« Mathias Cordero, in: Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft, 11/2020

»Erfreulicherweise beschränkt sich der Autor nicht darauf, lediglich eine EU- und mitgliedstaatliche Perspektive einzunehmen, sondern beleuchtet auch die tatsächlichen und rechtlichen Abhängigkeiten des Strombinnenmarkts der EU mit Drittstaaten, im Besonderen mit dem Stromtransitland Schweiz. Die in der Arbeit enthaltenen Überlegungen werden auch hier, gerade im Hinblick auf das seit längerem erwartete Stromabkommen, mit
grossem Interesse gelesen werden.« Dr. Fabian Möller, in: Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, Heft 17/2020

»So haben wir es bei Baumgarts Arbeit mit einer juristisch hoch feinsinnigen und tief begründeten Studie zu tun, deren integrationsfreundliche Interpretation des EU-Primärrechts und insbesondere der Warenverkehrsfreiheit sich erst nach Bewältigung der anstehenden Krisen und beschlossenen Klimapolitiken durchsetzen kann.« RA Dr. Achim-Rüdiger Börner, in: Recht der Energiewirtschaft, 8/2020…mehr