Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: keine, Universität Hamburg (FB Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zusammenarbeit der EU-Länder in den Bereichen Inneres und Justiz erfolgt außerhalb der EU im Rahmen der zwischen-staatlichen Zusammenarbeit.Dabei geht es z.B. um:ein gemeinsames Vorgehen bei der Verhütung und Bekämpfung von Schwerstkriminalität und Rassismus, die Erleichterung und Beschleunigung von Gerichtsverfahren und Auslieferungen zwischen den Mitgliedstaaten, die Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und so fort.Darüber hinaus sollte die europäische Zusammenarbeit auch die Polizeien in Europa umfassen, um die Sicherheit aller Bürger zu verbessern. Im Fokus der folgenden Arbeit stehen die unionsrechtlichen Instrumente der polizeilichen Zusammenarbeit. Die Europäische Union will dadurch ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und nicht ein Raum für illegalen Handel jeglicher Art sein. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können bestimmte Kriminalitätsformen nicht mehr allein bekämpfen, sondern müssen zusammenarbeiten. Für diese Zusammenarbeit wenden sie die unionsrechtliche Instrumente der polizeilichen Zusammenarbeit an.
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