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Dass der amerikanische Supreme Court als "Urtypus" einer modernen und umfassenden Verfassungsgerichtsbarkeit von ideeller Bedeutung für die Errichtung des Bundesverfassungsgerichts war, ist im deutschen Verfassungsrecht weithin anerkannt. Eine genaue rechtsvergleichende und rechtshistorische Betrachtung zeigt aber, dass das amerikanische Verfassungsbeispiel auch das deutsche Verfassungs- und Verfassungsprozessrecht in organisatorischer, institutioneller und prozessualer Hinsicht maßgeblich geprägt hat. Gesichert ist, dass vom U.S. Supreme Court der stärkste Einfluss auf das…mehr

Produktbeschreibung
Dass der amerikanische Supreme Court als "Urtypus" einer modernen und umfassenden Verfassungsgerichtsbarkeit von ideeller Bedeutung für die Errichtung des Bundesverfassungsgerichts war, ist im deutschen Verfassungsrecht weithin anerkannt. Eine genaue rechtsvergleichende und rechtshistorische Betrachtung zeigt aber, dass das amerikanische Verfassungsbeispiel auch das deutsche Verfassungs- und Verfassungsprozessrecht in organisatorischer, institutioneller und prozessualer Hinsicht maßgeblich geprägt hat. Gesichert ist, dass vom U.S. Supreme Court der stärkste Einfluss auf das Bundesverfassungsgericht und die diesem zugrundeliegenden Rechtsvorschriften ausging.
Autorenporträt
Marcel Kau, Konstanz
Rezensionen
Aus den Rezensionen:

"... Die verfahrensbezogenen Auswertungen ... sind ... profunde ausgewertet und gehen methodenbewußt mit der immanenten Schwierigkeit des Vergleichs um ... Die durchgehend klare Darstellung der Grundprinzipien des U. S.-amerikanischen Verfassungsrechts qualifiziert das Buch sowohl als rechtsvergleichende Grundlagenarbeit als auch als instruktiven Einstieg für den mit den Einzelheiten des U. S.-Rechtssystems nicht eingehend vertrauten deutschen Staatsrechtler. Insgesamt stellt Kaus Vergleich ... eine weiterführende und das rechtsvergleichende Selbstverständnis deutschen Staatsrechts bereichernde Analyse dar, die zur weiteren wechselseitigen Durchdringung der Rechtsordnungen von Deutschland und der USA beitragen wird." (Florian Sander, AöR - Archiv des öffentlichen Rechts, 2008, Vol. 133, Issue 3, S. 439 ff.)