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Steigende Urbanisierung, Baulandknappheit, Wohnraummangel - eine Entwicklung, die uns gesamtgesellschaftlich mit der Frage einer optimierten Nutzung von Grund und Boden konfrontiert. Dabei erzeugen die Interessen des Bauherrn, private Rechte Dritter und öffentliche Belange ein Spannungsverhältnis. Zur Flexibilisierung des öffentlichen Baurechts dient hier die Baulast. Nach der Musterbauordnung übernimmt der Grundstückseigentümer eine Baulast durch Erklärung und Eintragung in ein Baulastenverzeichnis. Die Arbeit untersucht in diesem Zusammenhang den Einfluss eines am Grundstück bestellten…mehr

Produktbeschreibung
Steigende Urbanisierung, Baulandknappheit, Wohnraummangel - eine Entwicklung, die uns gesamtgesellschaftlich mit der Frage einer optimierten Nutzung von Grund und Boden konfrontiert. Dabei erzeugen die Interessen des Bauherrn, private Rechte Dritter und öffentliche Belange ein Spannungsverhältnis. Zur Flexibilisierung des öffentlichen Baurechts dient hier die Baulast. Nach der Musterbauordnung übernimmt der Grundstückseigentümer eine Baulast durch Erklärung und Eintragung in ein Baulastenverzeichnis. Die Arbeit untersucht in diesem Zusammenhang den Einfluss eines am Grundstück bestellten Erbbaurechts und zeigt Widersprüche auf, die durch die Verzahnung von Bau- und Sachenrecht entstehen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der dingliche Charakter der Baulast in puncto Belastungsgegenstände und Beteiligungserfordernisse eine stärkere Berücksichtigung zivilrechtlicher Wertungen verlangt. Auf dieser Grundlage konstatiert sie: Die Baulast ist kein Universalinstitut.
Autorenporträt
Anna-Lisa Benkhoff studierte Rechtswissenschaften an der WWU Münster sowie an der WMU Cooley Law School Lansing, Michigan (USA). Sie erhielt u.a. den Preis des Freundeskreis Rechtswissenschaft e.V. für herausragende Leistungen in der ersten juristischen Prüfung. Im Jahr 2022 wurde sie durch die juristische Fakultät der WWU Münster promoviert. Im Rahmen ihres Referendariats in Hamburg, das sie mit dem zweiten Staatsexamen abschloss, absolvierte sie u.a. Stationen beim Bundesverfassungsgericht und beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Sie war Stipendiatin und Stipendiatensprecherin der Studienstiftung des deutschen Volkes sowie Promotionsstipendiatin der Konrad-Adenauer-Stiftung.