Ein Ziel des internationalen Insolvenzrechts ist die weltweite Wirkungserstreckung, sog. Universalität, von Insolvenzverfahren. Danach sollen im Idealfall zum einen alle Gläubiger an einem Insolvenzverfahren beteiligt werden, ohne Rücksicht darauf, wo sie ansässig sind, und zum anderen alle Vermögenswerte des Schuldners einbezogen werden, unabhängig von ihrer geographischen Belegenheit im In- oder Ausland. Julia Harten untersucht rechtsvergleichend, wie sich der grenzüberschreitende Wirkungswunsch im deutschen, englischen, europäischen und U.S-amerikanischen Recht zeigt und inwiefern ein ausländischer Wirkungswunsch anerkannt wird. Dafür analysiert sie das Insolvenzrecht sowie die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit, dem anwendbaren Recht und der Anerkennung und Vollstreckung. Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis Insolvenzrecht & Sanierung 2023 des Deutschen Anwaltvereins ausgezeichnet.