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Traditionell sind die Gerichte eines Staates nur für Personen zuständig, die eine Straftat in seinem Hoheitsgebiet begangen haben (territoriale Zuständigkeit). Nach und nach erkannte das Völkerrecht an, dass nationale Gerichte Formen der extraterritorialen Gerichtsbarkeit ausüben können: zur Verfolgung von Verbrechen, die außerhalb ihres Territoriums von ihren Staatsangehörigen begangen wurden (aktive persönliche Gerichtsbarkeit); gegen ihre Staatsangehörigen (passive persönliche Gerichtsbarkeit); oder gegen ihre wesentlichen Sicherheitsinteressen (tatsächliche Gerichtsbarkeit). Darüber hinaus…mehr

Produktbeschreibung
Traditionell sind die Gerichte eines Staates nur für Personen zuständig, die eine Straftat in seinem Hoheitsgebiet begangen haben (territoriale Zuständigkeit). Nach und nach erkannte das Völkerrecht an, dass nationale Gerichte Formen der extraterritorialen Gerichtsbarkeit ausüben können: zur Verfolgung von Verbrechen, die außerhalb ihres Territoriums von ihren Staatsangehörigen begangen wurden (aktive persönliche Gerichtsbarkeit); gegen ihre Staatsangehörigen (passive persönliche Gerichtsbarkeit); oder gegen ihre wesentlichen Sicherheitsinteressen (tatsächliche Gerichtsbarkeit). Darüber hinaus hat das Völkerrecht begonnen, anzuerkennen, dass die Gerichte eines Staates bei Fehlen von Anknüpfungspunkten die Gerichtsbarkeit im Namen der gesamten internationalen Gemeinschaft in Bezug auf bestimmte schwere Verbrechen von internationaler Bedeutung ausüben können (universelle Gerichtsbarkeit). Doch das Attribut, das es einem Staat erlaubt, Recht zu sprechen, wurde schon immer als ein Merkmal seiner Souveränität angesehen. Diese Studie befasst sich mit dem verbleibenden Problem zwischen dem Prinzip der staatlichen Souveränität und dem Kampf gegen Straflosigkeit durch die Umsetzung der universellen Gerichtsbarkeit.
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Autorenporträt
Fulgence KOFFI es estudiante de doctorado afiliada al Instituto de Derecho Público y Ciencias Políticas de la Universidad de Rennes 1, (IDPSP UR1_RS438). Sus áreas de investigación son: la justicia de transición, la protección internacional de los derechos humanos y el derecho penal y humanitario internacional.