Der "Streit der Fakultäten" (von 1798) stellt den Antagonismus der drei oberen Fakultäten (Theologie, Jurisprudenz, Medizin) und der unteren Philosophischen Fakultät dar. Die Streitfragen sind Probleme der praktischen, nicht der theoretischen Vernunft; die in ihrer Wahrheitssuche freie Philosophie konfrontiert die oberen Interessen-Fakultäten, die unter der inhaltlichen Direktive der Regierung spätere Beamte ausbilden, erstens mit der autonomen Moral (gegen den äußerlichen Buchglauben der Theologen), zweitens mit der autonomen Republik der Französischen Revolution (gegen die Fremdbestimmung durch die von den Juristen unterstützten Despoten) und drittens mit der Diätetik (gegen die äußerliche pharmakologische und chirurgische Medizin). Die Universität hat ihr vereinigendes Zentrum in dieser dreifachen kritischen Auseinandersetzung, sie läßt sich als ein Realsystem der praktischen Metaphysik fassen. Heideggers Rektoratsrede bildet den Gegenpol zur liberalen Kultur der Auseinandersetzung bei Kant; sie ist nicht nur Reflex der Machtergreifung der Nationalsozialisten von 1933, sondern verdankt einen wesentlichen Impuls der Spätphilosophie Friedrich Schlegels. Die "Selbstbehauptung der Universität" kündet von der lebendigen Einheit der "völkischen" Universität und stellt deren Selbstbejahung gegen den Verneinungsgeist der üblichen Wissenschaften. Die geltenden sittlichen Maßstäbe werden in der neuen Lebens- und Wesenseinheit außer Kraft gesetzt.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 01.10.2003In der Drittmittelhölle
Reinhard Brandt führt mit Kant den Streit der Fakultäten
Am 20. April 1933 (es war "Führers Geburtstag") wurde Martin Heidegger zum Rektor der Freiburger Universität gewählt. Am 27. Mai dieses Jahres hielt er jene Rektoratsrede über "Die Selbstbehauptung der deutschen Universität", die bis heute zu kontroversen Deutungen Anlaß gibt. Reinhard Brandts Deutung der Rede, als eines völkisch-irrationalistischen Gegenstücks zu Kants kosmopolitischer Schrift über den "Streit der Fakultäten" (1798), ist eine fulminante Polemik gegen Verharmlosung und Umdeutung. Für Brandt nämlich wurzelt diese emphatische Rede tief in Heideggers Philosophie. Sie liefere, heißt es, "das Muster, wie eine Institution (die Universität) mit ihren eigenen rhetorischen Kostümen und Zitaten in ihr Gegenteil umschlagen kann".
Brandt stellt den Text dabei nicht nur in den Zusammenhang von Heideggers Philosophie seit "Sein und Zeit" und so in den Zusammenhang eines Denkens, welches - frappierend genug - die Dimension der Sittlichkeit ausgeblendet hat, sondern auch in ihren situativen Kontext. Wenn es bei Platon heißt: "Alle Große ist gefährdet beziehungsweise hinfällig", so interpretiert Heidegger: "Alles Große steht im Sturm." Die zuhörenden Männer von Hitlers "Sturm-Abteilung" (SA) werden dies nicht ungern gehört haben, und Brandt versäumt nicht hinzuzufügen, "daß die NPD das von Heidegger entstellte Platonzitat zu einem ihrer Erkennungsworte erhoben hat".
Die Rede von der "Selbstbehauptung" der deutschen Universität kann also nicht naiv (eventuell als Widerspruch gegen die Gleichschaltung auch der Gelehrtenrepublik) gelesen werden. Sie bedeutet vielmehr die völlige Assimilation an den völkischen "Führergrundsatz", vielleicht sogar dessen philosophische Weiterentwicklung im Sinne einer (nach Habermas geradezu "wahnwitzigen") Führung des "Führers". Im Mai 1933 hat der neu gewählte Rektor die Rede gehalten, im Oktober hat er sein Amt angetreten. In ebendiesem Oktober trat Deutschland aus dem Völkerbund aus. Heideggers Rektoratsrede also, die "den Exodus der Professoren, deren Rasse oder deren Überzeugung sich dem (völkisch und rassisch verstandenen) Deutschtum nicht fügen", zum Programm macht, ist im akademischen Modell "das Gegenstück zur Vernichtung der gemeinsamen Rechtswelt des Völkerbundes". Damit nicht genug: Brandt verweist (mit Ulrich Sieg) darauf, daß Goebbels im April 1942 den Universitäten die "Verwendung und den Ankauf ausländischer Fachliteratur verboten" habe. Es mag überspitzt klingen, doch in Brandts stringenter Beweisführung hat dieses Verbot tatsächlich "den Charakter einer Ausführungsbestimmung dessen, was Heidegger 1933 umrissen hatte".
Die Universität ist in allen Ländern der Erde zugleich eine kosmopolitische und eine lokale Institution. Das Übergewicht der lokalen Komponenten macht die Dauerkrise der deutschen Universität heute aus. Wer ihr das kosmopolitische Fundament entzieht, zerstört die ihr eigentümliche Dialektik und macht sie zu einer provinziellen Einrichtung, in der praktische Fähigkeiten noch eine Zeitlang gelehrt werden können, ehe sie (wie am Ende des achtzehnten Jahrhunderts) aus Mangel an gedanklicher Innovation zugrunde geht. Reinhard Brandt interpretiert Kants "Streit der Fakultäten" als eine Streitschrift vor allem gegen die Gefährdung des "Lebenszentrums der Wissenschaft", gegen die gesetzwidrigen Maßnahmen der Regierung Friedrich Wilhelms II. von Preußen im Bereich der akademischen Publikationsfreiheit.
Der Gang der historischen und der philosophischen Interpretation wird hier nicht nachgezeichnet. Das überlasse ich gerne der fachwissenschaftlichen Kritik, zumal manche Seiten im Kant-Teil des Buches noch dem Tenor der Vorlesung verhaftet und mit Redundanzen bestückt sind. Auch scheint mir die umstandslose Deklaration des späten Friedrich Schlegel als eines präfaschistischen Denkers von der neueren Schlegel-Forschung nicht gedeckt. Aber dieses Buch hat Qualitäten, die über den fachwissenschaftlichen Dialog hinausreichen. Sie sind in einer Zeit von allgemeinem Interesse, in der die deutsche Universität ihre Differenzqualität gegenüber den Universitäten Europas preisgibt, ohne - wie etwa die Franzosen - ein Ersatzsystem von Elitehochschulen zu haben, das jederzeit die kurzgehaltenen Universitäten zu substituieren in der Lage ist.
Die Diskussion, die Kant mit den Zeitgenossen und der Tradition führte, ein Gespräch, das über Schiller und den Weimarer Kosmopolitismus tief in das europäische Geistesleben eingedrungen ist, verweist auf die Zukunft Europas (und des freien Denkens) in einer von Wissen und Wissenschaft geprägten Welt. An Kants Forderung einer "freien Selbstbestimmung der Universität in Forschung und Lehre" nämlich, an seinem "Realsystem" der Vernunft, das er für die Universität in Anspruch nimmt, werden sich Profil und Faszination der europäischen Universität entscheiden. Die Gefahren aber, welche dieser freien Selbstbestimmung drohen, sind nicht kleiner geworden, sondern größer. Dem weltanschaulichen Dogmatismus, dem politischen Zugriff des Staates konnten sich die Universitäten im Laufe ihrer Geschichte entziehen, den Zumutungen des "Marktes" scheinen sie sich derzeit fast lustvoll hinzugeben. Dort nämlich, wo die "Drittmittel" für staatlich ungenügend alimentierte Universitäten "mit der zerstörerischen Forderung marktfähiger Praxis" auftreten, sind sie tatsächlich ein Danaergeschenk.
"Kein Machtanspruch eines Despoten und kein Heiliger Geist erzwingen Gehorsam, sondern die einfache bürgerliche Nutzenrechnung." Brandt nennt die "in der kommerziellen Gesellschaft parteiübergreifend geforderte" Praxis- und Profitorientierung der Universität zu Recht "Materialismus pur". Selbst die Negativfolie zu Kants Fakultätenstreit, Heideggers Selbstbehauptung, bewahrte im Kontrast dazu "noch eine Erinnerung an eine mögliche Bildung und Vernunft im universitären Lehren und Lernen". Kant hat zu seiner Zeit der Philosophischen Fakultät (im Unterschied zu den in die Universität integrierten, eher handwerklich orientierten Fachschulen von Theologie, Jurisprudenz und Medizin) den Auftrag zugewiesen, die freie Selbstbestimmung der Universität zu repräsentieren. Diese Fakultät "muß als frei und nur unter der Gesetzgebung der Vernunft nicht der Regierung stehend gedacht werden".
Ein solches Bekenntnis, welches das menschheitliche Element in der sonst von Zwecken (des Bürgers) beherrschten Universität verkörpert, ist zeitlos, heute freilich in die einzelnen Fächer diffundiert. Es zum Nutzen der Gesellschaft gegen den "gigantischen Druck von Profit und Praxis", also gegen die kommerzielle Gesellschaft, zu verteidigen scheint die Aufgabe der Zukunft (nicht nur in Europa) zu sein. Nur dort nämlich, wo ein Raum freier Selbstbestimmung existiert, wo der Mensch die Freiheit hat, zwar keine Befehle zu geben, "aber doch alle zu beurtheilen", wo er mit der Wahrheit zu tun hat (und wohl auch mit dem produktiven Zweifel), dort, "wo die Vernunft öffentlich zu sprechen berechtigt sein muß", kann sich jenes Menschsein entfalten, auf dessen Beschaffenheit letztlich alle Fragen der Erkenntnis bezogen sind.
WOLFGANG FRÜHWALD.
Reinhard Brandt: "Universität zwischen Selbst- und Fremdbestimmung". Kants ,Streit der Fakultäten'. Mit einem Anhang zu Heideggers ,Rektoratsrede'. Deutsche Zeitschrift für Philosophie. Zweimonatsschrift der internationalen philosophischen Forschung. Sonderband 5. Akademie Verlag, Berlin 2003. 210 S., geb., 49,80 [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Reinhard Brandt führt mit Kant den Streit der Fakultäten
Am 20. April 1933 (es war "Führers Geburtstag") wurde Martin Heidegger zum Rektor der Freiburger Universität gewählt. Am 27. Mai dieses Jahres hielt er jene Rektoratsrede über "Die Selbstbehauptung der deutschen Universität", die bis heute zu kontroversen Deutungen Anlaß gibt. Reinhard Brandts Deutung der Rede, als eines völkisch-irrationalistischen Gegenstücks zu Kants kosmopolitischer Schrift über den "Streit der Fakultäten" (1798), ist eine fulminante Polemik gegen Verharmlosung und Umdeutung. Für Brandt nämlich wurzelt diese emphatische Rede tief in Heideggers Philosophie. Sie liefere, heißt es, "das Muster, wie eine Institution (die Universität) mit ihren eigenen rhetorischen Kostümen und Zitaten in ihr Gegenteil umschlagen kann".
Brandt stellt den Text dabei nicht nur in den Zusammenhang von Heideggers Philosophie seit "Sein und Zeit" und so in den Zusammenhang eines Denkens, welches - frappierend genug - die Dimension der Sittlichkeit ausgeblendet hat, sondern auch in ihren situativen Kontext. Wenn es bei Platon heißt: "Alle Große ist gefährdet beziehungsweise hinfällig", so interpretiert Heidegger: "Alles Große steht im Sturm." Die zuhörenden Männer von Hitlers "Sturm-Abteilung" (SA) werden dies nicht ungern gehört haben, und Brandt versäumt nicht hinzuzufügen, "daß die NPD das von Heidegger entstellte Platonzitat zu einem ihrer Erkennungsworte erhoben hat".
Die Rede von der "Selbstbehauptung" der deutschen Universität kann also nicht naiv (eventuell als Widerspruch gegen die Gleichschaltung auch der Gelehrtenrepublik) gelesen werden. Sie bedeutet vielmehr die völlige Assimilation an den völkischen "Führergrundsatz", vielleicht sogar dessen philosophische Weiterentwicklung im Sinne einer (nach Habermas geradezu "wahnwitzigen") Führung des "Führers". Im Mai 1933 hat der neu gewählte Rektor die Rede gehalten, im Oktober hat er sein Amt angetreten. In ebendiesem Oktober trat Deutschland aus dem Völkerbund aus. Heideggers Rektoratsrede also, die "den Exodus der Professoren, deren Rasse oder deren Überzeugung sich dem (völkisch und rassisch verstandenen) Deutschtum nicht fügen", zum Programm macht, ist im akademischen Modell "das Gegenstück zur Vernichtung der gemeinsamen Rechtswelt des Völkerbundes". Damit nicht genug: Brandt verweist (mit Ulrich Sieg) darauf, daß Goebbels im April 1942 den Universitäten die "Verwendung und den Ankauf ausländischer Fachliteratur verboten" habe. Es mag überspitzt klingen, doch in Brandts stringenter Beweisführung hat dieses Verbot tatsächlich "den Charakter einer Ausführungsbestimmung dessen, was Heidegger 1933 umrissen hatte".
Die Universität ist in allen Ländern der Erde zugleich eine kosmopolitische und eine lokale Institution. Das Übergewicht der lokalen Komponenten macht die Dauerkrise der deutschen Universität heute aus. Wer ihr das kosmopolitische Fundament entzieht, zerstört die ihr eigentümliche Dialektik und macht sie zu einer provinziellen Einrichtung, in der praktische Fähigkeiten noch eine Zeitlang gelehrt werden können, ehe sie (wie am Ende des achtzehnten Jahrhunderts) aus Mangel an gedanklicher Innovation zugrunde geht. Reinhard Brandt interpretiert Kants "Streit der Fakultäten" als eine Streitschrift vor allem gegen die Gefährdung des "Lebenszentrums der Wissenschaft", gegen die gesetzwidrigen Maßnahmen der Regierung Friedrich Wilhelms II. von Preußen im Bereich der akademischen Publikationsfreiheit.
Der Gang der historischen und der philosophischen Interpretation wird hier nicht nachgezeichnet. Das überlasse ich gerne der fachwissenschaftlichen Kritik, zumal manche Seiten im Kant-Teil des Buches noch dem Tenor der Vorlesung verhaftet und mit Redundanzen bestückt sind. Auch scheint mir die umstandslose Deklaration des späten Friedrich Schlegel als eines präfaschistischen Denkers von der neueren Schlegel-Forschung nicht gedeckt. Aber dieses Buch hat Qualitäten, die über den fachwissenschaftlichen Dialog hinausreichen. Sie sind in einer Zeit von allgemeinem Interesse, in der die deutsche Universität ihre Differenzqualität gegenüber den Universitäten Europas preisgibt, ohne - wie etwa die Franzosen - ein Ersatzsystem von Elitehochschulen zu haben, das jederzeit die kurzgehaltenen Universitäten zu substituieren in der Lage ist.
Die Diskussion, die Kant mit den Zeitgenossen und der Tradition führte, ein Gespräch, das über Schiller und den Weimarer Kosmopolitismus tief in das europäische Geistesleben eingedrungen ist, verweist auf die Zukunft Europas (und des freien Denkens) in einer von Wissen und Wissenschaft geprägten Welt. An Kants Forderung einer "freien Selbstbestimmung der Universität in Forschung und Lehre" nämlich, an seinem "Realsystem" der Vernunft, das er für die Universität in Anspruch nimmt, werden sich Profil und Faszination der europäischen Universität entscheiden. Die Gefahren aber, welche dieser freien Selbstbestimmung drohen, sind nicht kleiner geworden, sondern größer. Dem weltanschaulichen Dogmatismus, dem politischen Zugriff des Staates konnten sich die Universitäten im Laufe ihrer Geschichte entziehen, den Zumutungen des "Marktes" scheinen sie sich derzeit fast lustvoll hinzugeben. Dort nämlich, wo die "Drittmittel" für staatlich ungenügend alimentierte Universitäten "mit der zerstörerischen Forderung marktfähiger Praxis" auftreten, sind sie tatsächlich ein Danaergeschenk.
"Kein Machtanspruch eines Despoten und kein Heiliger Geist erzwingen Gehorsam, sondern die einfache bürgerliche Nutzenrechnung." Brandt nennt die "in der kommerziellen Gesellschaft parteiübergreifend geforderte" Praxis- und Profitorientierung der Universität zu Recht "Materialismus pur". Selbst die Negativfolie zu Kants Fakultätenstreit, Heideggers Selbstbehauptung, bewahrte im Kontrast dazu "noch eine Erinnerung an eine mögliche Bildung und Vernunft im universitären Lehren und Lernen". Kant hat zu seiner Zeit der Philosophischen Fakultät (im Unterschied zu den in die Universität integrierten, eher handwerklich orientierten Fachschulen von Theologie, Jurisprudenz und Medizin) den Auftrag zugewiesen, die freie Selbstbestimmung der Universität zu repräsentieren. Diese Fakultät "muß als frei und nur unter der Gesetzgebung der Vernunft nicht der Regierung stehend gedacht werden".
Ein solches Bekenntnis, welches das menschheitliche Element in der sonst von Zwecken (des Bürgers) beherrschten Universität verkörpert, ist zeitlos, heute freilich in die einzelnen Fächer diffundiert. Es zum Nutzen der Gesellschaft gegen den "gigantischen Druck von Profit und Praxis", also gegen die kommerzielle Gesellschaft, zu verteidigen scheint die Aufgabe der Zukunft (nicht nur in Europa) zu sein. Nur dort nämlich, wo ein Raum freier Selbstbestimmung existiert, wo der Mensch die Freiheit hat, zwar keine Befehle zu geben, "aber doch alle zu beurtheilen", wo er mit der Wahrheit zu tun hat (und wohl auch mit dem produktiven Zweifel), dort, "wo die Vernunft öffentlich zu sprechen berechtigt sein muß", kann sich jenes Menschsein entfalten, auf dessen Beschaffenheit letztlich alle Fragen der Erkenntnis bezogen sind.
WOLFGANG FRÜHWALD.
Reinhard Brandt: "Universität zwischen Selbst- und Fremdbestimmung". Kants ,Streit der Fakultäten'. Mit einem Anhang zu Heideggers ,Rektoratsrede'. Deutsche Zeitschrift für Philosophie. Zweimonatsschrift der internationalen philosophischen Forschung. Sonderband 5. Akademie Verlag, Berlin 2003. 210 S., geb., 49,80 [Euro].
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Perlentaucher-Notiz zur FR-Rezension
Dreierlei, erklärt Thomas Meyer, habe Reinhard Brandt hier unternommen: Zunächst einen "hochgelehrten, philologisch mustergültigen Kommentar" zu Kants Schrift "Der Streit der Fakultäten", den er dann mit Heideggers "Rektoratsrede" von 1933 kontrastiere, um zugleich ein Licht auf gegenwärtige Entwicklungen an deutschen Universitäten zu werfen. Insgesamt sei so ein "beeindruckendes Dokument engagierter Philosophie", nämlich ein Plädoyer für die "Freiheit der Lehre" entstanden. Entlang von Kants präzise interpretierter Schrift arbeite Brandt den Gedanken der "liberalen Kultur" heraus, dessen Maßstab er dann gezielt an Heideggers Rede anlege, um zu zeigen, wie darin die "nationalsozialistische Volksgemeinschaft" zur wissenschaftlichen Richtlinie wird. Und heute? Heute werde die Lehre Kants - also die "Autonomie der Moral" - vor allem vom Primat des Marktes gefährdet.
© Perlentaucher Medien GmbH
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"Die Untersuchung Brandts ist ... allen zu empfehlen, die an einer sorgfältigen Textanalyse unter werkimmanenten und historischen Aspekten sowie am systematischen Potential der Kantischen Schrift interessiert sind und überdies der Annahme offen gegenüberstehen, dass gerade angesichts der realexistierenden Zwänge des praktischen Handelns und der politischen Kompromisse ideenbestimmtes Denken und Handeln unverzichtbar sind." Elke Völmicke in: "Philosophisches Jahrbuch", H. II / 2006 "On the whole, this book is most valuable as a careful presentation of the Streit. Brandt combines an encyclopedic knowledge of the Kantian corpus with masterful exegesis, and he provides a wealth of backbground information and a measured consideration of the latest secondary literature on Kant and the university." Sean Franzel in: "Monatshefte für deutschsprachige Literatur und Kultur", April 06