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Die Datenwirtschaft der EU könnte sich in den nächsten Jahren verdoppeln, wenn politische und rechtliche Rahmenbedingungen rechtzeitig geschaffen werden. Den ersten Schritt hat die EU bereits mit der Einführung der DSGVO gemacht, die das Recht auf Datenübertragbarkeit (RtDP) einführte. Zwar zielt das RtDP primär darauf ab, betroffene Personen eine größere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu bieten, es hat jedoch auch einen wettbewerbsfördernden Charakter als Instrument zur Verringerung eines Lock-in-Effekts bei Verbrauchern.Das RtDP ist jedoch kein absolutes Recht, denn Art. 20(4)…mehr

Produktbeschreibung
Die Datenwirtschaft der EU könnte sich in den nächsten Jahren verdoppeln, wenn politische und rechtliche Rahmenbedingungen rechtzeitig geschaffen werden. Den ersten Schritt hat die EU bereits mit der Einführung der DSGVO gemacht, die das Recht auf Datenübertragbarkeit (RtDP) einführte. Zwar zielt das RtDP primär darauf ab, betroffene Personen eine größere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu bieten, es hat jedoch auch einen wettbewerbsfördernden Charakter als Instrument zur Verringerung eines Lock-in-Effekts bei Verbrauchern.Das RtDP ist jedoch kein absolutes Recht, denn Art. 20(4) der DSGVO schreibt vor, dass es "die Rechte und Freiheiten anderer nicht nachteilig beeinträchtigen darf" [englische Fassung]. Dies schließt wohl das von der Datenbankrichtlinie vorgeschriebene sui-generis Datenbankrecht ein, welches eine Möglichkeit für Verantwortliche darstellen könnte, eine Anforderung auf Datenübertragbarkeit nicht nachzukommen. Leider hat sich die zweite Ex-post-Bewertung der Datenbankrichtlinie durch die EU-Kommission nicht mit diesem potentiellen Konflikt befasst.Vor diesem Hintergrund soll die Schnittstelle zwischen dem RtDP und dem sui-generis Datenbankrecht, unter besonderer Berücksichtigung des Kontexts der Datenwirtschaft untersucht und neu definiert werden.