Der Dimension der Zeit ist bei der Auslegung von Straftatbeständen bislang nur wenig Augenmerk gewidmet worden. So ist zwar seit langem das sogenannte Dauerdelikt bekannt, seine Besonderheit jedoch nie vollständig herausgearbeitet worden. Daß die Zeit für die Bestimmung des tatbestandsmäßigen Erfolgs von Bedeutung sein kann, wurde systematisch noch gar nicht behandelt.
Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile. Im ersten Kapitel wird eine Neubestimmung des Dauerdelikts unternommen. Dabei zeigt sich, daß hier die Zeit vor allem das Handlungsunrecht maßgeblich mitbestimmt. Im zweiten Kapitel geht es um die Frage, inwiefern die Zeit bei einzelnen Tatbeständen Grundlage der Erfolgsdefinition sein muß. Das dritte Kapitel behandelt Folgefragen der Beteiligung und der Verjährung von zeitabhängigen Tatbeständen.
Die Arbeit wendet sich nicht nur an diejenigen, die sich mit Fragen der Strafrechtsdogmatik beschäftigen, sondern ist auch für Leser interessant, die mit praktischen Fragestellungen befaßt sind. Denn die Beantwortung der Frage, woraus der Erfolgsunwert von Delikten wie Betrug und Steuerhinterziehung besteht, ist von unmittelbarer Bedeutung für die Auslegung der jeweiligen Tatbestände.
Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile. Im ersten Kapitel wird eine Neubestimmung des Dauerdelikts unternommen. Dabei zeigt sich, daß hier die Zeit vor allem das Handlungsunrecht maßgeblich mitbestimmt. Im zweiten Kapitel geht es um die Frage, inwiefern die Zeit bei einzelnen Tatbeständen Grundlage der Erfolgsdefinition sein muß. Das dritte Kapitel behandelt Folgefragen der Beteiligung und der Verjährung von zeitabhängigen Tatbeständen.
Die Arbeit wendet sich nicht nur an diejenigen, die sich mit Fragen der Strafrechtsdogmatik beschäftigen, sondern ist auch für Leser interessant, die mit praktischen Fragestellungen befaßt sind. Denn die Beantwortung der Frage, woraus der Erfolgsunwert von Delikten wie Betrug und Steuerhinterziehung besteht, ist von unmittelbarer Bedeutung für die Auslegung der jeweiligen Tatbestände.