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Nach den Anschlägen vom 11. September intervenierten die Vereinigten Staaten von Amerika im Oktober 2001 mit ihren Verbündeten in Afghanistan. Sie führten und führen einen - selbst erklärten - "war on terror" gegen Angehörige der Taliban und Mitglieder der Al-Qaida. Völkerrechtlich problematisch ist die Auffassung der Vereinigten Staaten, bei den im Zuge ihres "war on terror" gefangen genommenen Personen handele es sich um sogenannte "unlawful combatants", "unrechtmäßige Kombattanten", die offenbar einer eigenen Kategorie von Personen zuzuordnen sein sollen.
Die vorliegende Arbeit hat die
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Produktbeschreibung
Nach den Anschlägen vom 11. September intervenierten die Vereinigten Staaten von Amerika im Oktober 2001 mit ihren Verbündeten in Afghanistan. Sie führten und führen einen - selbst erklärten - "war on terror" gegen Angehörige der Taliban und Mitglieder der Al-Qaida. Völkerrechtlich problematisch ist die Auffassung der Vereinigten Staaten, bei den im Zuge ihres "war on terror" gefangen genommenen Personen handele es sich um sogenannte "unlawful combatants", "unrechtmäßige Kombattanten", die offenbar einer eigenen Kategorie von Personen zuzuordnen sein sollen.

Die vorliegende Arbeit hat die Untersuchung der rechtlichen Stellung "unrechtmäßiger Kombattanten" im humanitären Völkerrecht zum Gegenstand. Die Autorin befasst sich mit dem Begriff "unrechtmäßiger Kombattant" sowie seiner Bedeutung im aktuellen Kontext der Politik der Vereinigten Staaten gegenüber verdächtigen Personen im "war on terror".
Rezensionen
»Der Verdienst der Studie besteht darin, die von den USA unter Benutzung des Begriffs 'unrechtmäßige Kombattanten' versuchte Umgehung der Normen des Kriegsrechts vor dem Hintergrund des humanitären Völkerrechts als klar rechtswidrig auszuweisen.«
Florian Weber, in: HRR-Strafrecht, 6/2006