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Ausgehend von einer Analyse der Begriffspraxis des südwestdeutschen Neukantianismus, insbesondere dessen Wert- und Kulturbegriffs, unternimmt Marc André Wiegand in diesem Buch eine Neuinterpretation der Radbruchschen Rechtsphilosophie. Dabei zeigt sich, daß ein zentraler Teil der Radbruchschen Rechtsphilosophie, nämlich die sog. rechtsphilosophische Parteienlehre, die ihrerseits als Entfaltung der Lehre vom Rechtsbegriff konzipiert ist, gerade im Widerspruch zu Radbruchs Rechtsbegriff steht. Diese Unvereinbarkeit ist dadurch begründet, daß sich Radbruch zweier entgegengesetzter Rechtsbegriffe…mehr

Produktbeschreibung
Ausgehend von einer Analyse der Begriffspraxis des südwestdeutschen Neukantianismus, insbesondere dessen Wert- und Kulturbegriffs, unternimmt Marc André Wiegand in diesem Buch eine Neuinterpretation der Radbruchschen Rechtsphilosophie. Dabei zeigt sich, daß ein zentraler Teil der Radbruchschen Rechtsphilosophie, nämlich die sog. rechtsphilosophische Parteienlehre, die ihrerseits als Entfaltung der Lehre vom Rechtsbegriff konzipiert ist, gerade im Widerspruch zu Radbruchs Rechtsbegriff steht. Diese Unvereinbarkeit ist dadurch begründet, daß sich Radbruch zweier entgegengesetzter Rechtsbegriffe bedient, die aus seiner Beschäftigung mit den rechtsphilosophischen Ansätzen von Rudolf Stammler und Emil Lask herrühren. Anhand einer Untersuchung der nationalsozialistischen Programmatik stellt der Autor dar, daß eine Transformation der von Radbruch so bezeichneten "transpersonalen Kulturwerte" in positive Rechtsnormen notwendig zu "unrichtigem Recht" führt. Damit wird zugleich der von Radbruch verfochtene rechtsphilosophische Relativismus einer kritischen Prüfung unterzogen.
Autorenporträt
Geboren 1973; Studium der Rechtswissenschaft sowie der Philosophie, Logik und Wissenschaftstheorie an der Universität Leipzig; 1998 Erstes Juristisches Staatsexamen; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Leipzig; Referendariat; 2003 Promotion; 2004 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2005 Assistenzprofessor an der Tohoku-Universität Sendai (Japan); seit 2005 Referent im Bundesministerium des Innern; seit 2015 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, Habilitand an der Universität Leipzig.