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Die Zahl der Unterbringungen steigt immer noch kontinuierlich, damit wächst auch die Bedeutung des Unterbringungsgesetzes in der Praxis.
Der handliche Kurzkommentar enthält das UbG auf neuestem Stand mit der Kommentierung der wesentlichen Punkteaktuellster & wichtigster Judikatur des OGH und der zweiten InstanzHinweisen auf die einschlägige Literatur
Neu in 2. Auflage: Unterbringungsgesetz- und IPR-Gesetz-Novelle 2022 - UbG-IPRG-Nov 2022, BGBl I 2022/147, in Kraft ab 1.7.2023: Rechtsgrundlage für Kooperation und Kommunikation, Unterstützung des Patienten, Verfahrensbestimmungen Anpassung
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Produktbeschreibung
Die Zahl der Unterbringungen steigt immer noch kontinuierlich, damit wächst auch die Bedeutung des Unterbringungsgesetzes in der Praxis.

Der handliche Kurzkommentar enthält das UbG auf neuestem Stand mit
der Kommentierung der wesentlichen Punkteaktuellster & wichtigster Judikatur des OGH und der zweiten InstanzHinweisen auf die einschlägige Literatur

Neu in 2. Auflage: Unterbringungsgesetz- und IPR-Gesetz-Novelle 2022 - UbG-IPRG-Nov 2022, BGBl I 2022/147, in Kraft ab 1.7.2023:
Rechtsgrundlage für Kooperation und Kommunikation, Unterstützung des Patienten, Verfahrensbestimmungen Anpassung an das 2. ErwSchG Eigenmächtigen Fernbleiben des Patienten und seiner Behandlung außerhalb der psychiatrischen Abteilung Bestimmungen für die Unterbringung Minderjähriger Pool an zur Einweisung berechtigten Ärzten Datenschutzbestimmungen
Autorenporträt
MMag.a Michaela Schweighofer ist Rechtsmittelrichterin am Landesgericht Linz, Autorin & Vortragende ua zu Erwachsenenschutz-, Heimaufenthalts- und Pflegerecht, Redaktionsmitglied der Österreichischen Zeitschrift für Pflegerecht (ÖZPR) und ständige Mitarbeiterin der Zeitschrift für Familien- und Erbrecht (EF-Z).
Rezensionen
"Die meisten Antworten wird man aufgrund der präzisen Formulierungen und der übersichtlichen Darstellung schnell finden. Dieser Kurzkommentar ist daher allen, die mit den rechtlichen Aspekten der Unterbringung in psychiatrischen Abteilungen zu tun haben, ans Herz zu legen." (JMG - Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht Nr. 3/2023, Michael Ganner)