In dieser Studie ging es zum einen darum, die Existenz des Phänomens der Plünderung von Bodenschätzen in der DRK sowohl unter rechtlichen als auch kriminologischen Aspekten zu überprüfen und zum anderen die Rolle der Staatsanwaltschaft und die Kompetenzen der kongolesischen Gerichte bei der Verfolgung der Urheber dieser Plünderung zu ermitteln. Nach einer eingehenden Prüfung wurde festgestellt, dass es in der DRK tatsächlich das Phänomen der Ausbeutung von Bodenschätzen gibt. Dieses Phänomen wird von natürlichen und juristischen Personen aufrechterhalten und insbesondere durch Kriege begünstigt. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die kongolesische Gesetzgebung Wirtschaftsverbrechen, insbesondere die Plünderung von Bodenschätzen, nicht ausdrücklich konzeptualisiert hat. Dies führt zweifellos zu einer Umgehung der Gesetzgebung. Daher wären die Stärkung der bestehenden institutionellen Mechanismen, die ausdrückliche Definition sowohl der Plünderung als auch der Rolle der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Plünderung sowie die Neudefinition der Zuständigkeiten der kongolesischen Gerichte in diesem Bereich ein entscheidender Schritt zur Bestrafung der Plünderung von Bodenschätzen in der DR Kongo.