Nach dem sog. Dualismus der Einkunftsarten, der dem Einkommensteuergesetz zugrunde liegt, werden Wertveränderungen im Privatvermögen - anders als solche im Betriebsvermögen - steuerlich grundsätzlich nicht erfasst. Das Gesetz unterwirft jedoch Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens der Besteuerung, wenn die Voraussetzungen von § 17, § 20 Abs. 2 oder § 23 EStG vorliegen. Darüber hinaus wendet der BFH in seiner neueren Rechtsprechung § 20 Abs. 2 EStG auch auf den insolvenzbedingten Untergang von Darlehensforderungen und Aktien an. Angesichts dieser Entwicklung untersucht die Arbeit, ob Verluste aus dem Untergang von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens tatsächlich ebenso steuerbar sind wie Veräußerungsverluste. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass nicht nur § 20 Abs. 2 EStG, sondern mittlerweile auch § 23 EStG Verluste aus dem Untergang von Wirtschaftsgütern (z.B. Verluste aus dem Verbrennen von Gemälden) in analoger Anwendung erfasst.