Kann der Anspruch auf Trennungs- oder Scheidungsunterhalt ungemindert fortbestehen, wenn der Gläubiger eine neue Partnerschaft aufnimmt?
Die in Betracht kommenden Minderungsgesichtspunkte werden in zwei in sich abgeschlossenen Länderteilen für das deutsche und das italienische Recht dargestellt, wobei der italienische Teil auch eine detaillierte Darstellung der allgemeinen Unterhaltsprinzipien liefert. Im dritten Teil werden anhand konkreter Fallanalysen wirtschaftliche und verhaltensbezogene Gesichtspunkte herausgearbeitet, welche eine Herabsetzung des Trennungs- oder Scheidungsunterhalts rechtfertigen.
Die in Betracht kommenden Minderungsgesichtspunkte werden in zwei in sich abgeschlossenen Länderteilen für das deutsche und das italienische Recht dargestellt, wobei der italienische Teil auch eine detaillierte Darstellung der allgemeinen Unterhaltsprinzipien liefert. Im dritten Teil werden anhand konkreter Fallanalysen wirtschaftliche und verhaltensbezogene Gesichtspunkte herausgearbeitet, welche eine Herabsetzung des Trennungs- oder Scheidungsunterhalts rechtfertigen.