Durch das UÄndG werden ab dem 1. Juli 2007 umfangreiche Neuerungen gelten, insbesondere
- Verschärfung der Eigenverantwortung: stärkere Obliegenheit zur Erwerbstätigkeit / Beschränkung des Unterhalts nach Höhe und Zeit
- Stärkung des Kindeswohls: Änderung der Rangfolge im Mangelfall / Bestimmung eines Mindestunterhalts, § 1612a BGB
- Vereinfachung: z.B. Definition Mindestunterhalt mj. Kinder / Verrechnung Kindergeld- Neufassung: z.B. § 1579 BGB (Härteklausel), § 1615l BGB
- Übergangsregelungen: § 35 EGZPO (kompliziert!).
Sämtliche Änderungen sind präzise, tiefgehend und im systematischen Zusammenhang zum bisherigen Recht aufbereitet – dazu Synopse und zahlreiche Rechenbeispiele (neue Düsseldorfer Tabelle schon berücksichtigt!).
- Verschärfung der Eigenverantwortung: stärkere Obliegenheit zur Erwerbstätigkeit / Beschränkung des Unterhalts nach Höhe und Zeit
- Stärkung des Kindeswohls: Änderung der Rangfolge im Mangelfall / Bestimmung eines Mindestunterhalts, § 1612a BGB
- Vereinfachung: z.B. Definition Mindestunterhalt mj. Kinder / Verrechnung Kindergeld- Neufassung: z.B. § 1579 BGB (Härteklausel), § 1615l BGB
- Übergangsregelungen: § 35 EGZPO (kompliziert!).
Sämtliche Änderungen sind präzise, tiefgehend und im systematischen Zusammenhang zum bisherigen Recht aufbereitet – dazu Synopse und zahlreiche Rechenbeispiele (neue Düsseldorfer Tabelle schon berücksichtigt!).