Unterhaltsvereinbarungen in Familienbeziehungen liegen an der Schnittstelle von Vertrags- und Familienrecht. Ausgehend von einem weiten Unterhaltsbegriff beleuchtet Carolin Scheuer, welche Arten von Unterhaltsvereinbarungen im deutschen Recht typischerweise in Erscheinung treten und welche materiell- und prozessrechtlichen Regeln auf sie anwendbar sind. Sodann untersucht sie die Anwendbarkeit der Europäischen Unterhaltsverordnung, der Brüssel Ia-Verordnung, des Haager Unterhaltsprotokolls und der Rom I-Verordnung auf Unterhaltsvereinbarungen. Sie zeigt auf, dass sämtliche Vereinbarungen der Europäischen Unterhaltsverordnung und dem Haager Unterhaltsprotokoll unterfallen, soweit sie Ansprüche aufgrund einer Familienbeziehung regeln, die der Bedarfsdeckung des Gläubigers dienen. Auf das Bestehen gesetzlicher Unterhaltspflichten kommt es für die Einordnung aus Gründen der Rechtssicherheit nicht an.