Fernsehsendungen, die tradierte Grenzen überschreiten, Grenzen der Moral, Grenzen des guten Geschmacks, aber auch Grenzen des Rechts, haben in den letzten Jahren zugenommen. Insbesondere Formate des Realitätsfernsehens, in denen Medienamateure in der Rolle ihrer selbst agieren, und in denen Privatheit und Intimität in besonderem Maße betroffen sind, aber auch Ekel- und Angstformate sowie Erziehungs- und Ratgebersendungen spielen dabei mit Toleranzgrenzen, und weisen zugleich ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Persönlichkeitsrechte und dieMenschenwürde der Protagonisten auf. Die Frage, wie weit Fernsehen mit Blick auf die in Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte, in den Programmgrundsätzen des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) verankerte Menschenwürde gehen darf, ist für die Verantwortlichen im Bereich der Rundfunkaufsicht von besonderer Relevanz. Ziel dieser LfM-Studie ist es, vor dem Hintergrund der aktuellen Fernsehlandschaft, Umfang und Grenzen eines aus Sicht derVerfassung angemessenen Menschenwürdeschutzes herauszuarbeiten und hierdurch den Verantwortlichen handhabbare Kriterien und Leitlinien zu geben, um ihnen im Einzelfall eine fundierte und effektive Entscheidung zu ermöglichen.