Die Arbeit untersucht die Geschäftsleiterhaftung, insbesondere ihre Funktion bei der Steuerung unternehmerischer Risiken und ihrer angemessenen Verteilung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftsgläubigern. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass die Haftung eine Präventions- und Befriedigungsfunktion hat, in deren Schutzzweck unter engen Voraussetzungen (grobe Pflichtverletzung, Erforderlichkeit des Schadensersatzbetrages zur Gläubigerbefriedigung) auch die Gläubiger einbezogen sind. Schwerpunkte der Arbeit sind die Insolvenzverschleppungshaftung, die haftungsbefreiende Gesellschafterweisung, der unternehmerische Handlungsspielraum und die Zulässigkeit rechtsgeschäftlicher Einschränkungen der Organhaftung.
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