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Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Organisation und Leitung eines Unternehmens werden nicht mehr nur durch gesellschaftsrechtliche Normen, sondern auch durch öffentlich-rechtliche Normen bestimmt. Wo nach der gesetzgeberischen Wertung von der unternehmerischen Betätigung eine besondere Gefährdung für die Allgemeinheit ausgeht, ist der Gesetzgeber dazu übergegangen, die behördliche Aufsicht durch unternehmerische Eigenüberwachung zu ergänzen.
Am Beispiel der Unternehmensbeauftragten wird der Frage nachgegangen, ob die im zunehmenden Maße vorhandenen öffentlich-rechtlichen Anforderungen
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Produktbeschreibung
Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Organisation und Leitung eines Unternehmens werden nicht mehr nur durch gesellschaftsrechtliche Normen, sondern auch durch öffentlich-rechtliche Normen bestimmt. Wo nach der gesetzgeberischen Wertung von der unternehmerischen Betätigung eine besondere Gefährdung für die Allgemeinheit ausgeht, ist der Gesetzgeber dazu übergegangen, die behördliche Aufsicht durch unternehmerische Eigenüberwachung zu ergänzen.

Am Beispiel der Unternehmensbeauftragten wird der Frage nachgegangen, ob die im zunehmenden Maße vorhandenen öffentlich-rechtlichen Anforderungen kompatibel sind zu den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben an das Organisationsrecht von Aktiengesellschaft und GmbH. Das ernüchternde Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Regelungen des Unternehmensbeauftragten in zentralen Punkten im unauflöslichen Gegensatz zu grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Regelungsprinzipien stehen. Im Hinblick darauf mahnt der Verfasser einen vorsichtigeren gesetzgeberischen Umgang bei der Konzeption von Systemen unternehmerischer Eigenüberwachung an.