Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Allgemeines, einseitig bedruckt, Note: 2,3, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Operations Research), Veranstaltung: Ausgewählte Probleme der BWL, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den grundlegenden Konzepten der theoretischen und praktischen Unternehmensbewertung. Eingegangen wird dabei auf allgemeine Problemstellungen, wie die Frage nach den Gründen aus denen Unternehmensbewertungen durchgeführt werden (Kap.2.2) und welche Funktionen Unternehmensbewertungen haben können (Kap.2.3). Es werden Interpretationen verschiedener Wertkonzepte (Kap.3) und letztendlich die Methoden mit denen die verschiedene Unternehmenswerte ermittelt werden (Kap.4) aufgeführt.
Im Rahmen dieser Arbeit wird dabei die Konzeption des Ertragswertes eines Unternehmens besonders hervorgehoben, da dieser nach einhelligerMeinung innerhalb der aktuellen Fachliteratur die maßgebende Grundlage für die Bestimmung des Wertes eines Unternehmens darstellt. Besonders wird dabei auf verschiedene Ertragselemente eines Unternehmens und auf die Frage nach dem, im Rahmen der Unternehmensbewertung, bewertungsrelevanten Ertrag eingegangen. Allgemein versteht man unter einer Bewertung die Zuordnung eines Wertes in Form eines Geldbetrags zu einem Bewertungsobjekt durch das jeweilige Bewertungssubjekt. Im Rahmen der Unternehmensbewertung wird derjenige als Bewertungssubjekt bezeichnet, aus dessen Sicht die Bewertung eines Unternehmens durchgeführt wird. Werden Unternehmensbewertungen im Rahmen von geplanten Eigentumswechseln vorgenommen, so sind die Bewertungssubjekte die potentiellen (präsumtiven) Käufer bzw. die potentiellen (präsumtiven) Verkäufer des Unternehmens. In solchen Fällen werden die sich gegenüberstehenden Verhandlungspartner auch als Konfliktparteien bezeichnet. Wird eine Bewertung im Auftrag einer dritten, unbeteiligten Partei, beispielsweise einem Gericht, durchgeführt, so sind beide Konfliktparteien die Bewertungssubjekte.
Als Bewertungsobjekt werden im Rahmen der Unternehmensbewertung zum einen Unternehmen als Ganzes , zum anderen abgrenzbare Unternehmensanteile bezeichnet. Unter abgrenzbaren Unternehmensanteilen sind dabei nicht nur räumlich abgrenzbare Teile des Unternehmens, wie beispielsweise einzelne Betriebsstätten, zu verstehen, sondern auch Unternehmensanteile in Form von Aktien oder GmbH-Anteilen.
Es gibt verschiedene Anlässe für die Durchführung einer Unternehmensbewertung. Diese Anlässe lassen sich darin unterscheiden, ob der Anlass zu einer Änderung der Eigentumsverhältnisse am betreffenden Unternehmen führt bzw. führen soll, oder nicht.
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Im Rahmen dieser Arbeit wird dabei die Konzeption des Ertragswertes eines Unternehmens besonders hervorgehoben, da dieser nach einhelligerMeinung innerhalb der aktuellen Fachliteratur die maßgebende Grundlage für die Bestimmung des Wertes eines Unternehmens darstellt. Besonders wird dabei auf verschiedene Ertragselemente eines Unternehmens und auf die Frage nach dem, im Rahmen der Unternehmensbewertung, bewertungsrelevanten Ertrag eingegangen. Allgemein versteht man unter einer Bewertung die Zuordnung eines Wertes in Form eines Geldbetrags zu einem Bewertungsobjekt durch das jeweilige Bewertungssubjekt. Im Rahmen der Unternehmensbewertung wird derjenige als Bewertungssubjekt bezeichnet, aus dessen Sicht die Bewertung eines Unternehmens durchgeführt wird. Werden Unternehmensbewertungen im Rahmen von geplanten Eigentumswechseln vorgenommen, so sind die Bewertungssubjekte die potentiellen (präsumtiven) Käufer bzw. die potentiellen (präsumtiven) Verkäufer des Unternehmens. In solchen Fällen werden die sich gegenüberstehenden Verhandlungspartner auch als Konfliktparteien bezeichnet. Wird eine Bewertung im Auftrag einer dritten, unbeteiligten Partei, beispielsweise einem Gericht, durchgeführt, so sind beide Konfliktparteien die Bewertungssubjekte.
Als Bewertungsobjekt werden im Rahmen der Unternehmensbewertung zum einen Unternehmen als Ganzes , zum anderen abgrenzbare Unternehmensanteile bezeichnet. Unter abgrenzbaren Unternehmensanteilen sind dabei nicht nur räumlich abgrenzbare Teile des Unternehmens, wie beispielsweise einzelne Betriebsstätten, zu verstehen, sondern auch Unternehmensanteile in Form von Aktien oder GmbH-Anteilen.
Es gibt verschiedene Anlässe für die Durchführung einer Unternehmensbewertung. Diese Anlässe lassen sich darin unterscheiden, ob der Anlass zu einer Änderung der Eigentumsverhältnisse am betreffenden Unternehmen führt bzw. führen soll, oder nicht.
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