Die Unternehmensbewertung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist vorrangig als Rechtsfrage zu qualifizieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. November 2006 (1 BvL 10/02) die bis dahin geltende ¿ und schon seit Jahrzehnten umstrittene ¿ Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine rechtsformneutrale und am gemeinen Wert ausgerichtete gesetzliche Bewertungsgrundlage zu schaffen. Daraufhin hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2009 das Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht stark reformiert und versucht, dieses gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auszugestalten. Das Erfordernis einer steuerjuristischen Auseinandersetzung mit dem Problem der Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht hat spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 (1 BvL 21/12) nochmals ¿ insbesondere aus Sicht der steuerrechtlichen Beratung ¿ an Bedeutung gewonnen. Danach sind die Verschonungsregelungen zwingend zu beschränken, womit die vorgelagerte Bewertungsebene ganz erheblich an Bedeutung gewinnt. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es daher, dem de lege lata bestehenden Rechtsproblem ¿Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht¿ eine geschlossene ¿rechtsrichtige¿ Auslegung gegenüberzustellen.
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